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Asylbewerber an Drittstaaten abgeben? EU-Parlament stimmt ab

Die Europäische Union könnte am Mittwochabend die rechtliche Grundlage dafür schaffen, Asylverfahren an Nicht-EU-Länder abzugeben. Beteiligte rechnen fest damit, dass ein entsprechender Vorschlag dafür im Europaparlament in Straßburg zur Abstimmung gestellt wird.

Demnach wäre es möglich, Menschen in Nicht-EU-Länder abzuschieben, damit sie dort Schutz beantragen und nicht in der Union. Sollte eine Mehrheit der Abgeordneten für den Vorschlag stimmen, könnten Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer die Details der Gesetzesänderung noch am selben Tag verhandeln.

Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine Verbindung zu einem Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dieses sogenannte Verbindungskriterium soll nach einem Vorschlag der EU-Kommission, dem die Mitgliedsländer bereits grundsätzlich zugestimmt haben, abgeschafft werden. Dem Vorschlag nach könnte es zukünftig reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht, um dorthin abzuschieben.

Daneben wird auch über eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten abgestimmt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen etwa schneller nach Marokko, Tunesien oder Ägypten abgeschoben werden können. Auch hier könnten nach der Abstimmung im EU-Parlament direkt Verhandlungen über die Details beginnen./tre/DP/nas

AXC0017 2025-12-17/05:50

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