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Gericht: Zoll darf Tanker 'Eventin' vorerst nicht einziehen

Der Zoll darf den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Der Bundesfinanzhof sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das Gericht mitteilte. Das im Januar havarierte Schiff liegt seit fast einem Jahr vor Rügen./chh/DP/mis

AXC0098 2025-12-11/10:06

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