Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit
Um den Maßstab für die gleiche Bezahlung von
Frauen und Männern geht es am Donnerstag beim Bundesarbeitsgericht
(9.00 Uhr) in Erfurt. Der Präzedenzfall für eine mögliche
Grundsatzentscheidung kommt aus Baden-Württemberg. Eine Frau aus der
mittleren Führungsebene von Daimler Truck
Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten. In dem Fall geht es darum, ob der männliche Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern die Messlatte für die Klägerin ist, oder der Mittelwert einer Vergleichsgruppe.
Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht./rot/DP/nas
ISIN DE000DTR0CK8
AXC0023 2025-10-23/05:50
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