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INSTANT GROUP AG begrüßt Regierungsentwurf des Standortfördergesetzes - Neue Impulse zur Börsenfinanzierung für KMU's
EQS-News: INSTANT GROUP AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Kooperation INSTANT GROUP AG begrüßt Regierungsentwurf des Standortfördergesetzes - Neue Impulse zur Börsenfinanzierung für KMU's
07.10.2025 / 14:37 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
INSTANT GROUP AG begrüßt Regierungsentwurf des Standortfördergesetzes - Neue Impulse zur Börsenfinanzierung für KMU's Der Vorstand der INSTANT GROUP AG (ISIN DE0005418404, Primärmarkt Düsseldorf, Börsen Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart) begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Standortfördergesetzes. Das Gesetz, das auf die Stärkung privater Investitionen, den Ausbau des Finanzstandorts Deutschland und den Abbau bürokratischer Hürden abzielt, setzt wichtige Signale für mehr Dynamik am Kapitalmarkt und bessere Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
"Das Standortfördergesetz ist ein bedeutender Schritt, um den Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt zu erleichtern und den deutschen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken", so Reiner Ehlerding, Vorstand der INSTANT GROUP AG.
Erleichterter Kapitalmarktzugang für KMU und Start-ups Die INSTANT GROUP AG sieht auch im Rahmen ihrer strategischen Partnerschaft mit der INSTANT IPO SE, als offiziellem Kapitalmarktpartner, einen entscheidenden Hebel in den Maßnahmen des Gesetzes , um die Attraktivität von Börsengängen auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen nachhaltig zu steigern. Durch niedrigere Eintrittsbarrieren, vereinfachte rechtliche Rahmenbedingungen und die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich wird der Weg an die Börse deutlich zugänglicher. "Gerade für mittelständische Unternehmen, die bisher den Schritt an die Börse scheuten, eröffnen sich neue Perspektiven, um Eigenkapital zu gewinnen, Wachstum zu finanzieren und Nachfolgeregelungen zu gestalten", ergänzt Reiner Ehlerding.
Neue Impulse für die Nutzung von Börsenmänteln Ein weiterer Gewinner des Standortfördergesetzes dürfte der Markt für Börsenmäntel sein - ein Kernbereich der Tätigkeit der INSTANT IPO SE. Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Nutzung bestehender Börsenmäntel dauerhaft gestärkt.
Die erleichterten Kapitalmarktzugänge und steuerlichen Roll-over-Regelungen fördern somit die Wiederverwendung bestehender börsennotierter Gesellschaften als Investitionsvehikel. Das stärkt die Liquidität, beschleunigt Börsenzugänge und erhöht die Effizienz des Kapitalmarktes.
Impulse für Investitionen und Innovationen Die INSTANT GROUP AG und die INSTANT IPO SE sehen in der Reform einen Beitrag zur Innovationsförderung. Die verbesserten Bedingungen für Start-up- und Venture-Capital-Investitionen und die gezielte Lenkung von Investitionen in Projekte und Unternehmen werden den Investitionsstandort Deutschland modernisieren und neue Arbeitsplätze schaffen.
Mit dem Standortfördergesetz setzt die Bundesregierung ein klares Signal für Wachstumsfinanzierungen, Investorenfreundlichkeit und einen attraktiveren Kapitalmarktzugang.
Die INSTANT GROUP AG und die INSTANT IPO SE unterstützen die Ziele des Gesetzes und sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Börse als Finanzierungsinstrument wieder stärker im Start-up-Bereich als auch im Mittelstand zu verankern.
Über die Internetseite der Instant IPO SE unter www.instant-ipo.de können sich interessierte Unternehmer zu Börsenmanteltransaktionen umfassend informieren, per Email kostenloses Informationsmaterial wie das Börsenmantel-ePaper anfordern sowie ein kostenfreies Info-Gespräch mit den Instant-Börsenprofis buchen.
Über die INSTANT GROUP: Die INSTANT GROUP AG ist seit über 25 Jahren ein auf Kapitalmarkttransaktionen spezialisierter Partner, hält wachstumsorientierte Beteiligungen und organisiert branchenunabhängig über ihren strategischen Kooperationspartner INSTANT IPO SE, als offiziellem Kapitalmarktpartner, schnelle Börseneinführungen für kleinere, mittlere und mittelständische Unternehmen.
Kontakt: INSTANT GROUP AG Tel.: 069/34866945 E-Mail: info@instant.group Internet: www.instant.group
ISIN: DE0005418404 WKN: 541840
Börsen: Düsseldorf (Primärmarkt), Freiverkehr Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart
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ISIN DE0005418404
AXC0144 2025-10-07/14:37
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