Manner: Schadenersatz-Streit nach Teileinsturz von Fabrik geht weiter / Oberstes Gerichtshof verwies auf die erste Instanz
Der Streit um den Einsturz eines Gebäudetraktes der Manner-Fabrik in Wien-Hernals im Oktober 2014 wird die Gerichte nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) weiterhin beschäftigen: Zwar hat der Waffelproduzent Ende Oktober 2023 eine Klage gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht "dem Grunde nach" gewonnen. Doch die Höhe des Schadenersatzes sollte nach Rechtskraft des Zwischenurteils festgelegt werden. Allerdings brachten die Beklagten Revision ein.
Manner bezifferte den Schaden damals mit 25 Mio. Euro. Allerdings wurde den Revisionen durch den OGH Folge geleistet, teilte das börsennotierte Unternehmen am Freitag mit. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Und das Verfahren ist in erster Instanz fortzusetzen. "Das Erstgericht hat eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung vorzunehmen", teilte Manner ergänzend mit.
fel/cri
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