, APA/dpa-AFX

EQS-Adhoc: Vonovia SE kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an (deutsch)

Vonovia SE kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an

EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Anleihe Vonovia SE kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an

13.05.2025 / 07:27 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AD-HOC-MITTEILUNG

Öffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Vonovia kündigt Ausgabe von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen an

Bochum, 13. Mai 2025 - Der Vorstand der Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, ein Angebot von zwei Serien von nicht nachrangigen, nicht besicherten Wandelanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 1.300 Millionen zu unterbreiten. Die erste Serie von Anleihen in einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2030 fällig ("Serie A Anleihen"), und die zweite Serie von Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2032 fällig ("Serie B Anleihen" und zusammen mit den Serie A Anleihen die "Anleihen"). Die Anleihen werden in bis zu etwa 32 Millionen neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen ist ausgeschlossen.

Die Anleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.

Die Anleihen werden einen Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 haben und von der Gesellschaft zu 100% ihres Nennbetrags ausgegeben.

Auf die Serie A Anleihen werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet, und sie werden mit einer Wandlungsprämie zwischen 35,0% und 40,0% über dem Referenzaktienkurs angeboten. Sofern die Serie A Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gemäß den Bedingungen der Serie A Anleihen gekündigt wurden, werden die Serie A Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2030 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer Rückzahlungsprämie), die zwischen 105,12% und 107,76% des Nennbetrags der Serie A Anleihen festgesetzt wird, zurückgezahlt, was einer Rendite bis zur Fälligkeit zwischen 1,00% und 1,50% per annum entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Serie A Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 19. Juni 2028 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie A Anleihen ausstehen.

Die Serie B Anleihen werden mit einem festen Kupon von 0,875% per annum, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist, und einer Wandlungsprämie zwischen 40,0% und 45,0% über dem Referenzaktienkurs angeboten. Sofern die Serie B Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gemäß den Bedingungen der Serie B Anleihen gekündigt wurden, werden die Serie B Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer Rückzahlungsprämie), die zwischen 104,60% und 108,41% des Nennbetrags der Serie B Anleihen festgesetzt wird, zurückgezahlt, was einer Rendite bis zur Fälligkeit zwischen 1,50% und 2,00% per annum entspricht, falls keine Wandlung erfolgt. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Serie B Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zusammen mit aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 18. Juni 2030 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie B Anleihen ausstehen.

Der Referenzaktienkurs wird als volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des Angebots festgelegt.

Die endgültigen Bedingungen der Anleihen werden voraussichtlich im Laufe des Tages durch eine separate Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben. Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 20. Mai 2025 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schulden zu verwenden.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

Kontakt:

Vonovia SE Rene Hoffmann Leiter Investor Relations Telefon: +49 234 314 - 1629 Rene.Hoffmann@vonovia.de

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.

Ende der Insiderinformation

13.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Vonovia SE
                   Universitätsstraße 133
                   44803 Bochum
                   Deutschland
   Telefon:        +49 234 314 1609
   Fax:            +49 234 314 2995
   E-Mail:         investorrelations@vonovia.de
   Internet:       www.vonovia.de
   ISIN:           DE000A1ML7J1
   WKN:            A1ML7J
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2135712

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2135712 13.05.2025 CET/CEST

 ISIN  DE000A1ML7J1

AXC0042 2025-05-13/07:27

Relevante Links: Vonovia SE

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.