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Buwog - OGH: Lange Verfahrensdauer führte zu Strafreduktion / OGH-Richterin: Haftstrafen halbiert, u.a. für Grasser auf vier Jahre - Grasser und Meischberger kritisieren rechtskräftiges Urteil und wollen EGMR anrufen

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Grasser und Meischberger zu Urteil (2. Absatz), OGH zu Strafreduktion (Absatz 4 bis 7), Details zu Privatbeteiligte (letzter Absatz)
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der "exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer" halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre.

Grasser und Meischberger sprachen nach der Urteilsverkündigung von einem Fehlurteil und kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre reduziert, 2 Jahre davon bedingt. Die rechtskräftig Verurteilten werden zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Die Zusatz-Freiheitsstrafe für Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics senkte das Höchstgericht von zwei Jahren auf 12 Monate bedingt. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

Die heutige Entscheidung des OGH-Richtersenats ist der Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Meischberger und Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten.

Ein weiterer Themenkomplex im Verfahren waren Provisionszahlungen in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen.

OGH halbierte Strafen

Die Halbierung der Strafen im Grasser-Prozess ist im Wesentlichen eine Folge der langen Verfahrensdauer von rund 15 Jahren. Ebenfalls strafmindernd habe sich die vorige Unbescholtenheit und das Wohlverhalten seit der Tathandlungen in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz ausgewirkt, so die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger. Zusätzlich mildernd gewirkt habe die teilweise mediale Vorverurteilung und die öffentliche Verhöhnung der Angeklagten.

Die Verhängung "gravierend geringerer Strafen" solle aber keinesfalls die Taten bagatellisieren, betonte Hetlinger, das Gegenteil sei der Fall. Es handle sich bei den Handlungen der Angeklagten um schwere Korruptionsvergehen mit einer Schadenssumme von fast zehn Mio. Euro. Insbesondere mit Grasser ging die Senatsvorsitzende hart ins Gericht. Dass sich ein Finanzminister derart persönlich bereichert habe, sei in Österreich "beispiellos". Dies hätte man in Österreich nicht verortet und sei dazu geneigt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zu erschüttern.

Dass die Angeklagten ihre Rechtsmittel ausschöpften und damit auch für eine lange Prozessdauer sorgten, sei ihnen nicht anzulasten. Die Ausübung ihres Rechts dürfte ihnen nicht zu ihrem Nachteil gereichen, betonte die Senatsvorsitzende.

Bei den Angeklagten Ex-Lobbyisten Peter Hochegger sei sein Geständnis mildernd zu werten und beim mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics eine erhebliche Schadenswiedergutmachung.

OGH sieht keine relevanten Verfahrensfehler

Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten mutmaßlichen Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es sei kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch" kritisiert.

OGH sieht keine Befangenheit der Erstrichterin

Die OGH-Senatsvorsitzende ging ausführlich auf die Befangenheitsvorwürfe der Verteidigung gegen die Erstrichterin ein. Das Verhalten ihres Ehemannes, eines Richters, sei nicht zu beschönigen, aber nicht Teil des Verfahrens. Aus den Akten würden sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Richterin Hohenecker parteiisch fungiert habe. Keinerlei Verfehlungen kann der OGH-Richtersenat bei den Tonaufnahmen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erkennen.

Wie die Senatsvorsitzende Hetlinger erklärte, hatte sie den Eindruck, dass die Angeklagten meinten, der OGH würde über Schuld oder Unschuld entscheiden. Das sei aber nicht der Fall, es gehe beim OGH vielmehr darum, ob das Erstverfahren mangelfrei geführt wurde. Wobei die Senatsvorsitzende meinte, dass sich die Verteidiger ohnehin weniger auf Mängel- und Tatsachenrügen als auf Fragen wie die Sitzordnung, Liveticker oder Tonaufnahmen im Gerichtssaal konzentriert hätten.

Nach fast genau eineinhalb Stunden war OGH-Richterin Hetlinger mit ihren Ausführungen fertig, die Privatbeteiligtenvertreter wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Damit fand der größte Korruptionsprozess der zweiten Republik sein Ende.

(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 0440-25, 88 x 160 mm) stf/cri/hel/ivn

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
       http://www.rlbooe.at

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