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Buwog - Haftstrafen für Grasser, Meischberger und Hochegger halbiert / OGH-Richterin: Urteile in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig - Freiheitsstrafe für Grasser auf vier Jahre halbiert

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Titel geändert, Hintergrund Buwog-Causa (3. Absatz), weitere Aussagen OGH-Senatsvorsitzende (letzter Absatz)
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa-Buwog bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe.

Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre, zum Teil bedingt, reduziert. Die Zusatz-Freiheitsstrafe für Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics senkte das Höchstgericht von zwei Jahren auf 12 Monate. Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004

Die heutige Entscheidung des OGH-Richtersenats ist der Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Meischberger und Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten. Ein weiterer Themenkomplex im Verfahren waren Provisionszahlungen in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen.

Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten mutmaßlichen Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es sei kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch" kritisiert.

OGH sieht keine Befangenheit der Erstrichterin

Die OGH-Senatsvorsitzende ging ausführlich auf die Befangenheitsvorwürfe der Verteidigung gegen die Erstrichterin ein. Das Verhalten ihres Ehemannes, eines Richters, sei nicht zu beschönigen, aber nicht Teil des Verfahrens. Aus den Akten würden sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Richterin Hohenecker parteiisch fungiert habe. Keinerlei Verfehlungen kann der OGH-Richtersenat bei den Tonaufnahmen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgericht erkennen.

Wie die Senatsvorsitzende Hetlinger erklärte, hatte sie den Eindruck, dass die Angeklagten meinten, der OGH würde über Schuld oder Unschuld entscheiden. Das sei aber nicht der Fall, es gehe beim OGH vielmehr darum, ob das Erstverfahren mangelfrei geführt wurde. Wobei die Senatsvorsitzende meinte, dass sich die Verteidiger ohnehin weniger auf Mängel- und Tatsachenrügen als auf Fragen wie die Sitzordnung, Liveticker oder Tonaufnahmen im Gerichtssaal konzentriert hätten.

(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 0440-25, 88 x 160 mm) cri/stf/hel/ivn

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
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