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Buwog - OGH reduziert Freiheitsstrafe für Grasser auf vier Jahre / Urteilsverkündung läuft

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Nach Beginn der Urteilsverkündung (durchgehend neu)
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verkündung des OGH-Entscheids im Wiener Justizpalast läuft seit 10.00 Uhr.

hel/cri/ivn

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
       http://www.rlbooe.at

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