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Buwog - OGH reduziert Freiheitsstrafe für Grasser auf vier Jahre / Urteilsverkündung läuft
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verkündung des OGH-Entscheids im Wiener Justizpalast läuft seit 10.00 Uhr.
hel/cri/ivn
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.cpi-europe.com http://www.rlbooe.at
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