Grasser-Prozess - Ex-Minister: "Ich habe nichts Unrechtes getan" / Grasser: "Ich habe ein reines Gewissen" - "Ich kann mich in den Spiegel schauen"
Im Berufungsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Obersten Gerichtshof (OGH) war am Freitagnachmittag der Erstangeklagte selbst am Wort. Grasser hielt sich vor dem Senat 14 des OGH ungewohnt kurz. Seine zentralen Aussagen: "Ich habe nichts Unrechtes getan", "Ich habe ein reines Gewissen" und "Ich kann mich in den Spiegel schauen".
Er habe in der Causa Buwog bei der Privatisierung der Bundeswohnungen keinen Geheimnisverrat begangen, er habe niemandem in der Causa Informationen amtsmissbräuchlich weitergegeben. "Ich bin der festen Überzeugung, dass es gelungen ist, den höchstmöglichen Preis für die Republik zu erzielen", betonte er zum Themenbereich Buwog-Verkauf an die Immofinanz.
Verfahren dauerte "5.635 Nächte"
Es habe der Bestbieter den Zuschlag erhalten. Und auch bei der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower sei die geringste mögliche Miete für die Finanz erzielt worden.
Das Verfahren rund um Buwog und Terminal Tower habe nicht nur 16 Jahre gedauert, sondern auch 5.635 Nächte, "wo du immer an dieses Verfahren denkst", so der ehemalige Minister. Der Druck auf ihn sei größer gewesen, als er sich das je vorstellen hätte können. "Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden", so Grasser vor dem fünfköpfigen Richtersenat des OGH. Erstrichterin Marion Hohenecker sei befangen gewesen und habe ein Fehlurteil gefällt.
stf/hel/kre
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