Grasser-Prozess - Zweiter Verhandlungstag am OGH gestartet / Die Verteidiger sind mit der ersten Runde ihrer Stellungnahmen fertig - Nun ist die Generalprokuratur am Wort
--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Aussagen von Verteidigern, gänzlich neu ---------------------------------------------------------------------
Erneut unter großem Medieninteresse ist am Freitagvormittag der zweite Tag des Berufungsverfahrens in der Causa Buwog & Co am Obersten Gerichtshof (OGH) gestartet. Der nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wollte sich vor dem Verhandlungsstart gegenüber Journalisten nicht äußern. Das Verfahren ist bis Dienstag nächster Woche anberaumt, dürfte aber früher enden.
Eröffnet wurden die Stellungnahmen am Freitag vor dem 14. Senat des OGH in Wien durch den Rechtsvertreter von Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, der zu 3 Jahren teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Er verwies auf die bereits vorgebrachten Kritikpunkte seiner Kollegen wie etwa eine mutmaßliche Befangenheit von Erstrichterin Marion Hohenecker und angeblich illegale Bild- und Tonaufnahmen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.
Ton- und Bildaufnahmen treiben die Verteidiger um
Des Weiteren habe es im Verfahren widersprüchliche Aussagen gegeben, die vorgeworfene Beitragshandlung von Starzer rund um mögliche Malversationen beim Terminal Tower Linz habe es hingegen nicht gegeben, so der Anwalt.
Auch der Rechtsvertreter des angeklagten Anwalts Gerald Toifl, der zu 2 Jahren teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt wurde, sah keine "Waffengleichheit" zwischen Anklage und Verteidigung. Explizit verwies er auf die Tonbandaufnahmen in den Pausen im Schwurgerichtssaal, bei denen auch vertrauliche Gespräche mit seinem Mandanten Toifl aufgenommen worden seien, so Rechtsanwalt Oliver Scherbaum.
Anwalt Scherbaum: Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar
Es reiche nicht aus, im Berufungsverfahren am OGH kleine Änderungen vorzunehmen, es habe im Verfahren am Wiener Straflandesgericht "grundlegende Fehler" gegeben. "Der Rechtsstaat ist schließlich nicht verhandelbar", so Scherbaum.
Nach dem Anwalt war die erste Runde der Verteidiger-Stellungnahmen abgeschlossen, wobei die Rechtsvertreter später noch die Gelegenheit bekommen, auf das Strafmaß für die Angeklagten einzugehen. Auf Scherbaum folgt die Stellungnahme der Generalprokuratur, sie ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik.
Causa beschäftigt seit zwei Jahrzehnten die Republik
Die Verhandlung am OGH ist der (vorläufige) Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen die rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten.
Dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - Meischberger und Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten. Die Frage lautete danach: Hatte Grasser seinen Freunden, die die Immofinanz berieten, verraten, wie hoch das Angebot für einen Zuschlag sein müsse und damit die Republik geschädigt? Der Ex-Finanzminister verneint das bis heute.
stf/cri/ivn
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.cpi-europe.com http://www.rlbooe.at http://www.ogh.gv.at/
Relevante Links: CPI Europe AG, Buwog AG