Grasser-Prozess - Großer Medienandrang zu Verhandlungsbeginn am OGH / Urteil des Schöffensenates vom Dezember 2020 über Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht beim OGH am Prüfstand
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Unter großem Medienandrang hat am Donnerstag am Obersten Gerichtshof (OGH) im Wiener Justizpalast das Berufungsverfahren im Korruptionsprozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen. Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig wurde Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Ankunft zur heutigen Verhandlung wollte Grasser kein Statement abgeben.
Aufgrund des großen Medieninteresses startete das Verfahren mit einigen Minuten Verspätung. Die Vorsitzende des Senates Christa Hetlinger skizzierte zu Beginn den Verlauf. Zunächst wird die Berichterstatterin des Senates den Gang des Verfahrens beschreiben, dann sind die Verteidiger am Zug, gefolgt von der Generalprokuratur sowie einem Vertreter der Privatbeteiligten. Den Abschluss bilden dann die Stellungnahmen der Beschuldigten bzw. deren Anwälte.
Für das Verfahren beim OGH sind vier Tage anberaumt, ein früheres Urteil ist möglich. Dies kann von einer Aufhebung des Spruches des Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen Bestätigung reichen. Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig verurteilt, auch sie haben sich an den OGH gewandt. Hochegger ist beim heutigen OGH-Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen und entschuldigt, dies trifft auch auf einen weiteren Angeklagten zu.
Buwog-Causa beschäftigt Republik seit mehr als 20 Jahren
Die Verhandlung am OGH ist der (vorläufige) Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz des umstrittenen Managers Karl Petrikovics, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - Meischberger und Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten.
Die Frage lautete danach: Hatte Grasser seinen Freunden, die die Immofinanz berieten, verraten, wie hoch das Angebot für einen Zuschlag sein müsse und damit die Republik geschädigt? Der Ex-Finanzminister verneint das bis heute wortreich.
Lockere Stimmung zu Verhandlungsbeginn
Kurz vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag plauderten Grasser und Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics noch locker miteinander, während Grassers Trauzeuge Meischberger eher im Abseits stand. Selbst als Grasser und Meischberger nebeneinander auf den ihnen zugewiesenen Stühlen Platz nahmen hatten sie sich nichts zu sagen. Unter den Anwälten sowie unter Medienvertretern herrschte eine Stimmung wie bei einem Maturatreffen, meinte ein Anwesender. Das Interesse der Gerichtskiebitze war überschaubar, rund 20 Interessierte fanden sich ein, noch einmal so viele Plätze blieben frei.
Die Berichterstatterin des Senates startete ihre Ausführungen damit, dass es in dem OGH-Verfahren um die drei Themenkomplexe Buwog, Terminal Tower Linz und Telekom Austria geht. Grasser betreffe der Vorwurf der Untreue und Korruption als unmittelbarer Täter. Weiters gehe es auch um Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte. Grasser habe in Wien und an anderen Orten seine Befugnisse wissentlich zum Schaden der Republik missbraucht.
Als mildernd wurde der bisherige tadellose Lebenswandel sowie die lange Verfahrensdauer und das Wohlverhalten seit dem Verfahren gewertet, erschwerend teilweise der hohe Schaden, die lange Tatdauer und bei Grasser auch noch die Ausnützung seiner Amtstätigkeit. Sowohl Grasser wie auch Meischberger seien bisher unbescholten und hätten keine Vorstrafen.
OGH prüft Einstellungsbeschluss von 2019
Im Vorfeld wurde von mehreren Medien von einem möglichen Problem der wiederholten Strafverfolgung berichtet. Die Senatspräsidentin Hetlinger erklärte dazu, dass der OGH sich den Einstellungsbeschluss des Landesgerichts Wien zustellen ließ. "Das ist nichts Außergewöhnliches. Nur um Missverständnisse zu vermeiden", ergänzte Hetlinger. Im Jahr 2019 wurde ein Verfahren eingestellt, in dem es um den Vorwurf ging, dass Grasser durch den Gesamtverkauf der Wohnungen, zu wenig einnahm. Die Untreue-Vorwürfe gegen Grasser wurden damals fallen gelassen.
(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 0385-25, 88 x 160 mm) stf/hel/cri/kre
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