Wirecard-Musterverfahren: Gericht verkündet erste Entscheidung
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Wirecard-Skandal beschäftigt am Freitag (10.00 Uhr) einmal mehr die bayerische Justiz: Im Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen tausender geschädigter Aktionäre will das bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine erste Entscheidung verkünden. Erwartet wird aber nicht das Urteil. Bislang steht noch die Festlegung aus, welche "Feststellungsziele" das Musterverfahren überhaupt haben soll. Bei der mündlichen Verhandlung hatte der 1. Zivilsenat die Vorlage des Münchner Landgerichts als "äußerst dürftig" kritisiert. Demnach war die Vorlage viel zu allgemein und nicht konkret genug formuliert,
Das Musterverfahren läuft separat zum Strafprozess, in dem sich
Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember
2022 verantworten müssen. Auf dem zivilrechtlichen Musterverfahren
ruhen die Hoffnungen zehntausender Wirecard-Aktionäre, für die die
Pleite des Dax
Beim Insolvenzverwalter Michael Jaffé haben 50 000 Wirecard-Aktionäre Forderungen von 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Auf Schadenersatz geklagt haben 8500 Anleger, weitere 19 000 haben Schadenersatzforderungen angemeldet, ohne Klage eingereicht zu haben. Als Musterkläger ausgewählt - hat das Oberste Landesgericht quasi stellvertretend für die übrigen Aktionäre einen hessischen Bankkaufmann ausgewählt. Der Anleger hat nach Angaben seines Anwalts eine halbe Million Euro Peter Mattil mit Wirecard-Papieren verloren./cho/DP/nas
ISIN DE0007472060
AXC0015 2025-02-28/05:49
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