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Künast-Klage zu Falschzitat - BGH wartet auf EuGH

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren zunächst ausgesetzt. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der Senat wolle eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg abwarten.

Im konkreten Fall hatte der BGH über eine Klage der Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta verhandelt. Dabei geht es um ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen."

Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie will vor Gericht unter anderem erreichen, dass Facebook alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen muss - ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss. (Az. VI ZR 64/24)

Schon in der Verhandlung hatte der Karlsruher Senat angedeutet, dass hier auch Europarecht eine Rolle spielen könnte. Da beim EuGH bereits eine Vorlage aus Rumänien anhängig ist, deren Ausgang für das BGH-Verfahren relevant sein könnte, soll diese Entscheidung zunächst abgewartet werden./jml/DP/jha

 ISIN  US30303M1027

AXC0237 2025-02-18/17:34

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