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EQS-News: Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots - CVC sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical (deutsch)

Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots - CVC sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots - CVC

sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von

CompuGroup Medical

14.02.2025 / 12:03 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

* Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 erwartet,

vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen

* Delisting-Angebot kurz nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion

geplant - keine Erhöhung gegenüber dem aktuellen Angebotspreis zu

erwarten

* CVC hat sich Minderheitsbeteiligung von 21,85 % an CompuGroup Medical

gesichert, Gründerfamilie Gotthardt ist mit ca. 50,12 % weiterhin

Mehrheitseigentümerin

Koblenz, Frankfurt - Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz

von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und

verwaltet werden, hat heute das endgültige Ergebnis ihres freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE &

Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") veröffentlicht. Zum Ende der

weiteren Annahmefrist am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) wurde das

Angebot für 4.387.680 Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Dies

entspricht ca. 8,17 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte. Darüber

hinaus wurden 13,68 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von

CompuGroup Medical außerhalb des Angebots erworben und werden derzeit direkt

und über Instrumente durch CVC gehalten.

Die Gründerfamilie Gotthardt, die ca. 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte

kontrolliert, behält ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical

behalten. Frank Gotthardt, Gründer von CompuGroup Medical, bleibt

Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt ist

weiterhin Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das

Unternehmen unmittelbar nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein

Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den

Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, CEO von CompuGroup Medical, sagte:

"Ich freue mich auf das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von

CompuGroup Medical. Unser Anspruch, die besten Lösungen für Ärzte,

Zahnärzte, medizinisches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken zu

bieten, gilt heute mehr denn je. Gemeinsam mit unserem neuen Partner CVC

werden wir auf unserer Erfolgsgeschichte aufbauen, um neue

Wachstumspotenziale zu erschließen und Innovationen im E-Health-Markt

kontinuierlich voranzutreiben."

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, fügte hinzu: "Unser erfolgreiches

Übernahmeangebot ist ein wichtiger Moment für CompuGroup Medical und CVC.

Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team und der Familie

Gotthardt im Rahmen unserer strategischen Partnerschaft. Gemeinsam werden

wir die nächste Phase von Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben und

dabei die umfassende Branchenexpertise und langjährige Erfahrung von CVC in

der Zusammenarbeit mit gründergeführten Familienunternehmen nutzen. Unser

gemeinsamer Fokus liegt dabei auf der konsequenten Stärkung der

erfolgreichen Produkte, der Entwicklung innovativer, cloudbasierter und

KI-gestützter Lösungen sowie der Verbesserung der Servicequalität für

Fachkräfte im Gesundheitswesen in ganz Europa."

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der

Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.2 (c) bis

(g) und (i) der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2

2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind

die Angebotsunterlage (einschließlich einer nicht-bindenden Übersetzung ins

Englische) und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von

CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar:

www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und

erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die

Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und

organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,

Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen

für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen

Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.

Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige

Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis

in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und

Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19

Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch

qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative

Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein

Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien

mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt

über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity,

Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen

Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen

Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der

CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit

in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd.

Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im

deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und

betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit grunder- und familiengefuhrten

Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für

Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender

Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein

global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE &

Co. KGaA ("CGM-Aktien"). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots

sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sind

ausschließlich in der von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenen

Angebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo (die "Bieterin") behält sich das

Recht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier

dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die

Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer

unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen

und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem im

Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen

der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über

grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot

wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten

(soweit anwendbar) keine Mitteilungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder

Ermächtigungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder

erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf

verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten (soweit anwendbar) geschützt sind. Vorbehaltlich der in der

Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und ggf. von den jeweiligen

Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird weder direkt noch indirekt

ein Übernahmeangebot in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen

dies einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde. Diese

Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in Rechtsordnungen

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in denen das

Übernahmeangebot nach geltendem Recht verboten wäre.

Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2

Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und/oder deren

Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit

des Übernahmeangebots CGM-Aktien auf andere Weise als im Rahmen des

Übernahmeangebots außerhalb der Börse erwerben oder Erwerbsvereinbarungen

hierzu treffen, CGM-Aktien während der Laufzeit des Übernahmeangebots auf

andere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich

erwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb treffen, sofern diese

Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen außerhalb der Vereinigten Staaten

erfolgen, den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem

WpÜG, entsprechen und der Übernahmeangebotspreis entsprechend einer

außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung erhöht wird.

Informationen über entsprechende Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werden

gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen

werden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der

Internetseite der Bieterin unter www.practice-public-offer.de

veröffentlicht.

Das in dieser Pressemitteilung erwähnte Übernahmeangebot bezieht sich auf

Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter

Wertpapierbörse zugelassen sind, und unterliegt den für in der

Bundesrepublik Deutschland börsennotierte Unternehmen geltenden

Offenlegungspflichten, -regeln und -praktiken, die sich in einigen

wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer

Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde in

Übereinstimmung mit dem deutschen Stil und der deutschen Praxis erstellt, um

den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer

Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über

die Bieterin und die CGM sind nach den in der Bundesrepublik Deutschland

geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten

allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden. Daher

sind sie möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich

auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen

Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der

so genannten grenzüberschreitenden Befreiung (Tier II) von bestimmten

Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils

geltenden Fassung (der "Exchange Act") durchgeführt. Diese Befreiung erlaubt

es der Bieterin, bestimmte materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriften

des Exchange Act für Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder

die Praxis der inländischen Rechtsordnung einhält, und befreit die Bieterin

von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act.

Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten beachten, dass CGM nicht an

einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert ist, nicht den periodischen

Anforderungen des Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist,

Berichte bei der United States Securities and Exchange Commission

einzureichen, und dies auch nicht tut.

CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den

Vereinigten Staaten haben, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot

auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein "ausländischer privater

Emittent" im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section

12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den

Vereinigten Staaten unter Berufung auf die grenzüberschreitende Befreiung

(Tier 2) von bestimmten Anforderungen des Exchange Act unterbreitet und

unterliegt im Wesentlichen den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und

Verfahren in Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten

unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den U.S.-amerikanischen

Wertpapiergesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze nur für CGM-Aktionäre,

die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten

Staaten haben, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach

diesen Gesetzen.

Jeder Vertrag, der aufgrund der Annahme des Übernahmeangebots mit der

Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem ausgelegt. Für Aktionäre aus

den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Ländern außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und

Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach

den US-Bundeswertpapiergesetzen (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)

durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM ihren Sitz außerhalb der

Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinen

Wohnsitz hat) haben und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren

außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der

Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es kann sein, dass es nicht

möglich ist, ein Unternehmen, das nicht in den Vereinigten Staaten ansässig

ist, oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren in einem Gericht

außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die

Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten zu verklagen. Es ist unter

Umständen auch nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder

seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines amerikanischen

Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind

diese nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und durch die Worte

"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese

Aussagen bringen die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und

Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum

Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf

gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und

Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die

jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt

insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin

oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete

Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten

schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der

Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu

berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der

Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen

oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in

Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden

Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach

Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage

ändern.

14.02.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Maria Trost 21

56070 Koblenz

Deutschland

Telefon: +49 (0)160 3630362

Fax: +49 (0)261 8000 3200

E-Mail: investor@cgm.com

Internet: www.cgm.com

ISIN: DE000A288904

WKN: A28890

Indizes: SDAX, TecDAX

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

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2086623 14.02.2025 CET/CEST

 ISIN  DE000A288904

AXC0120 2025-02-14/12:04

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