EQS-Adhoc: fox e-mobility AG: Abstimmungsergebnis- Hauptversammlung vom 31 Januar 2025 (deutsch)
fox e-mobility AG: Abstimmungsergebnis- Hauptversammlung vom 31 Januar 2025
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fox e-mobility AG: Abstimmungsergebnis- Hauptversammlung vom 31 Januar 2025
03.02.2025 / 13:19 CET/CEST
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Kapitalherabsetzung um 99% und Kapitalerhöhungsmaßnahmen im Umfang von bis
zu 17 Millionen Euro beschlossen
Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Januar 2025 waren zu den
Beschlussfassungen ca. 42.5 % des Grundkapitals von 73.289.378 vertreten.
Mit einer Mehrheit von 99,96 % wurde beschlossen:
1. die Kapitalherabsetzung um 99% durch Zusammenlegung von 100 Aktien zu
einer neuen Aktie
2. die vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 17
Millionen Euro (TOP 10-15 der am 23.Dezember 2024 veröffentlichten
Tagesordnung)
https://fox-em.com/wp-content/uploads/2024/12/EINBERUFUNG-DER-HV-310 12025-BUNDESANZEIGER-23122024.pdf
3. die Satzungsänderungen betreffend Verkürzung der Amtszeit, reduzierte
und erfolgsbezogene Vergütung sowie Reduzierung der Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder von vier auf drei Mitglieder
Die Vorstandsmitglieder des Geschäftsjahr 2022 wurden in Einzelabstimmung
entlastet. Der jetzt amtierende Vorstand erhielt ca. 72% der Stimmen der
anwesenden Aktionäre. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurde seine
Bestellung vom Aufsichtsrat bis zum 7.Dezember 2025 verlängert.
Den Aufsichtsratsmitgliedern des Geschäftsjahrs 2022 wurden in
Einzelabstimmung mit ca.62% die Entlastung verweigert.
Die an der Hauptversammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder Patrick
Bigger (Vorsitzender) sowie Attila Külkey und Rene Peter wurde von ca. 38,2%
der anwesenden Stimmen bei ca. 61% Enthaltungen für eine Amtszeit bis zum
31.Dezember 2025 gewählt.
Als Abschlussprüfer wurde Dr. Kleeberg & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Member Crowe Global, München für das
Geschäftsjahr 2024 gewählt.
Es wurden in Bezug auf das Geschäftsjahr 2022 auf Antrag in der
Hauptversammlung zwei Sonderprüfungsanträge nach § 142 Abs.1 AktG
beschlossen. Der Antragsteller ist Aktionär mit 1.000 Aktien und in 2020 bis
März 2021 ehemaliger Rechtsanwalt der Gesellschaft. Die Sonderprüfungen
betreffen (i) Umsetzung und Einhaltung (Lock-up) des von 76 Personen am
7.Dezember 2020 geschlossenen Einbringungs- und Nachgründungsvertrags im
Geschäftsjahr 2022 und (ii) die Begebung von Wandelschuldverschreibungen an
die Green Assets Holding AG im Jahre 2022. Die Beschlussfassung zu den
Sonderprüfungsanträgen erfolgte mit 17.952.422 Stimmen. Im Umfang von
17.940.322 Stimmen liegt dem Vorstand eine Erklärung des abstimmenden
Aktionärs vor, nach der er seine eigene Stimmabgabe wegen Irrtums bei seiner
Stimmabgabe anficht.
Der Vorstand weist darauf hin, dass der Einbringungsvertrag bereits im
Geschäftsjahr 2021 vollständig umgesetzt wurde. Im Jahre 2022 wurden zwei
Wandelschuldverschreibungen mit einem Wandlungspreis von 1,00 Euro pro Aktie
im Gesamtumfang von 675.000 Euro an die Green Assets Holding AG emittiert.
Diese Wandelschuldverschreibungen sind im Rahmen einer Umschuldung wieder
eingezogen worden; es fand keine Wandlung in Aktien statt.
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