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EQS-Adhoc: VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig (deutsch)

VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

EQS-Ad-hoc: VARTA AG / Schlagwort(e):

Unternehmensrestrukturierung/Rechtssache

VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen

Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig,

Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

23.01.2025 / 16:04 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss

des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der

VARTA AG damit rechtskräftig

Ellwangen, 23. Januar 2025 - Die VARTA AG (die "Gesellschaft") teilt mit,

dass heute das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den

Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart

eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die

Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. Der

Restrukturierungsplan der Gesellschaft ist damit rechtskräftig.

Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den

Restrukturierungsplan am 11. Dezember 2024 bestätigt, nachdem die Mehrheit

der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan im Erörterungs- und

Abstimmungstermin am 25. November 2024 zugestimmt hatte.

Wie ebenfalls bereits kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil

der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des

Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem

kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft

und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich

wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und

Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen

mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner

kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing.

h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll

im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio.

Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden

und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in

Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden.

Diese Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft

herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und

damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.

Kontakt:

Investoren:

Emanuel Sican

Head of Investor Relations

IR@varta-ag.com

Presse und Medien:

Dirk Schmitt

Pressesprecher (interim)

PR@varta-ag.com

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Unternehmen: VARTA AG

VARTA-Platz 1

73479 Ellwangen

Deutschland

Telefon: +49 (0)791-921-0

E-Mail: info@varta-ag.com

Internet: www.varta-ag.com

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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AXC0187 2025-01-23/16:05

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