Karlsruhe entscheidet zu Tübinger Verpackungssteuer
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen bekanntgeben. Eine Franchise-Nehmerin von McDonalds hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Verfassungsbeschwerde erhoben. (Az. 1 BvR 1726/23)
Die Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023. Das Gericht hatte damals
in Leipzig entschieden, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und
Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr
und -besteck erheben darf. In der Vorinstanz beim
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's
Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme./jml/kre/DP/nas
ISIN US5801351017
AXC0016 2025-01-22/05:49
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