EQS-News: Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG (deutsch)
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
EQS-News: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Immobilien
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.
AktG
10.01.2025 / 09:08 CET/CEST
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Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.
AktG Wertpapier-Kenn-Nr.: A0B9VV, ISIN: DE000A0B9VV6 nach
Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KYB / ISIN DE000A40KYB8 Die
ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG ("Coreo AG" oder
"Gesellschaft") vom 24. Juli 2024 hat beschlossen, das Grundkapitals von
derzeit EUR 22.552.020,00 eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
je EUR 1,00 je Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf
2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien zu je
einer Stückaktie zusammengelegt werden ("ordentliche
Kapitalherabsetzung"). Die Zusammenlegung von Aktien erfolgt im
Verhältnis 10:1 (in Worten: zehn zu eins), und zwar zum Zwecke der
Deckung aufgelaufener Verluste sowie zum Zwecke der Erreichung eines
Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach
§ 9 Abs. 1 AktG liegt, um Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen. Mit
Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juli 2024 über
die vorgenannte Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535 am 02. Oktober 2024 ist
diese Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam
geworden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise
durchgeführt, dass jeweils 10 (zehn) auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden
Stückaktie ("konvertierte Stückaktie") zusammengelegt werden. Für
etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im
Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von
Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen
getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung
der Beteiligten zu verwerten. Die konvertierten Stückaktien der Coreo AG
sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking
AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf
Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß
werden die Aktionäre der Coreo AG an dem von der Clearstream Banking AG
gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem
Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift
beteiligt. Mit Wirkung zum 15.01.2025 erfolgt die Umstellung der
Notierung der Aktien der Coreo AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) sowie an den weiteren
Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden.
Vorliegende, am 14.01.2025 noch nicht ausgeführte Börsenaufträge
erlöschen mit Ablauf des 14.01.2025. Entsprechend werden die Depotbanken
die Depotbestände an Stückaktien der Coreo AG nach dem Stand vom
16.01.2025 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet -
auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige
Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf
des 14.01.2025 ab. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0B9VV6)
tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KYB8). Hierzu werden den
Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A40KYA0) im
festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten
entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der
konvertierten Aktien (DE000A40KYB8) zu übertragen. Die Depotbanken
werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende
Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können,
werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen
Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der
Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die
Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die
Bankhaus Gebr. Martin AG über die Clearstream Banking AG. Ein durch zehn
teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am
14.01.2025 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren
Regulierung. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von
Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen. Die Aufnahme
der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN
DE000A40KYB8) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic
Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der
Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 15.01.2025 (Ex-Tag)
vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten
Stückaktien börsenmäßig lieferbar. Frankfurt am Main, im Januar 2025
Coreo AG Der Vorstand
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Coreo AG
Investor Relations
Bleichstraße 64
D-60313 Frankfurt a. M.
ir@coreo.de
T: +49 (0) 69-21 93 96-0
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2064945 10.01.2025 CET/CEST
ISIN DE000A0B9VV6
AXC0066 2025-01-10/09:09
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