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EQS-News: Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG (deutsch)

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

EQS-News: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Immobilien

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.

AktG

10.01.2025 / 09:08 CET/CEST

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Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff.

AktG Wertpapier-Kenn-Nr.: A0B9VV, ISIN: DE000A0B9VV6 nach

Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A40KYB / ISIN DE000A40KYB8 Die

ordentliche Hauptversammlung der Coreo AG ("Coreo AG" oder

"Gesellschaft") vom 24. Juli 2024 hat beschlossen, das Grundkapitals von

derzeit EUR 22.552.020,00 eingeteilt in 22.552.020 auf den Inhaber

lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von

je EUR 1,00 je Stückaktie nach den Vorschriften über die ordentliche

Kapitalherabsetzung nach §§ 222ff AktG, um EUR 20.296.818,00 auf

2.255.202,00 in der Weise herabzusetzen, dass je zehn Stückaktien zu je

einer Stückaktie zusammengelegt werden ("ordentliche

Kapitalherabsetzung"). Die Zusammenlegung von Aktien erfolgt im

Verhältnis 10:1 (in Worten: zehn zu eins), und zwar zum Zwecke der

Deckung aufgelaufener Verluste sowie zum Zwecke der Erreichung eines

Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach

§ 9 Abs. 1 AktG liegt, um Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen. Mit

Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juli 2024 über

die vorgenannte Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des

Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535 am 02. Oktober 2024 ist

diese Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam

geworden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise

durchgeführt, dass jeweils 10 (zehn) auf den Inhaber lautende

Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden

Stückaktie ("konvertierte Stückaktie") zusammengelegt werden. Für

etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im

Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von

Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen

getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung

der Beteiligten zu verwerten. Die konvertierten Stückaktien der Coreo AG

sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking

AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf

Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß

werden die Aktionäre der Coreo AG an dem von der Clearstream Banking AG

gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem

Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift

beteiligt. Mit Wirkung zum 15.01.2025 erfolgt die Umstellung der

Notierung der Aktien der Coreo AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr der

Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) sowie an den weiteren

Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden.

Vorliegende, am 14.01.2025 noch nicht ausgeführte Börsenaufträge

erlöschen mit Ablauf des 14.01.2025. Entsprechend werden die Depotbanken

die Depotbestände an Stückaktien der Coreo AG nach dem Stand vom

16.01.2025 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet -

auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige

Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf

des 14.01.2025 ab. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0B9VV6)

tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A40KYB8). Hierzu werden den

Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A40KYA0) im

festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten

entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der

konvertierten Aktien (DE000A40KYB8) zu übertragen. Die Depotbanken

werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende

Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können,

werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen

Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der

Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die

Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die

Bankhaus Gebr. Martin AG über die Clearstream Banking AG. Ein durch zehn

teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am

14.01.2025 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren

Regulierung. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von

Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen. Die Aufnahme

der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN

DE000A40KYB8) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic

Board) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der

Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 15.01.2025 (Ex-Tag)

vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten

Stückaktien börsenmäßig lieferbar. Frankfurt am Main, im Januar 2025

Coreo AG Der Vorstand

Kontakt:

Coreo AG

Investor Relations

Bleichstraße 64

D-60313 Frankfurt a. M.

ir@coreo.de

T: +49 (0) 69-21 93 96-0

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2064945 10.01.2025 CET/CEST

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AXC0066 2025-01-10/09:09

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