Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die Verlängerung
BONN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um eine milliardenschwere Mobilfunk-Auktion des Jahres 2019 möchte die Bundesnetzagentur nicht klein beigeben. Man habe Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, sagte Netzagentur-Chef Klaus Müller in Bonn. Zentrale Fragen sollten höchstrichterlich geklärt werden. Bei der Auktion waren Nutzungsrechte für Frequenzen versteigert worden, die für die Netze im Mobilfunkstandard 5G von zentraler Bedeutung sind.
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte die Behörde im vergangenen Sommer eine Niederlage einstecken müssen: Dem Urteil zufolge war die Festlegung der Spielregeln für die damalige Auktion wegen möglicher Einflussnahme durch das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig gewesen. Die Unabhängigkeit der Netzagentur sei nicht gewährleistet gewesen, die Behörde habe sich nicht ausreichend geschützt. Bundesverkehrsminister war damals der CSU-Politiker Andreas Scheuer.
Geklagt hatten die beiden Telekommunikationsanbieter Freenet
Blick auf die nächste Frequenzvergabe
Während es in dem Gerichtsstreit um den Blick zurück geht, so beschäftigten sich die Netzagentur und Firmenvertreter bei einer Anhörung in Bonn auch mit dem Blick nach vorn: Es ging um die anstehende Vergabe von anderen Handyfrequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2024 auslaufen. Hierbei soll es erneut keine Diensteanbieter-Verpflichtung geben.
Außerdem beabsichtigt die Behörde, auf eine Frequenzauktion zu
verzichten und Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Dafür
sollen die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom
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AXC0136 2025-01-09/11:35
Relevante Links: 1&1 AG, Deutsche Telekom AG, freenet AG, Telefónica S.A., Vodafone Group plc