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APA ots news: Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Fiskalrat fordert Konsolidierung ohne Tabus

Wien (APA-ots) - -

Ohne Gegensteuerung hohe Budgetdefizite jenseits der Maastricht-

Obergrenze von 3% des BIP und kontinuierlicher Anstieg der

Schuldenquote auf 85,0% des BIP bis 2028

Zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens großer Konsolidierungsbedarf

von zumindest 6,3 Mrd Euro im Jahr 2025

Weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen unabhängig von EU-Vorgaben

unerlässlich, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und

langfristige Schuldentragfähigkeit sicherzustellen

Rasch wirksame Konsolidierung von Beginn an mit langfristig

wirkenden Strukturreformen begleiten

Negative BIP-Effekte durch geeigneten Maßnahmen-Mix minimieren

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein

gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 4,1% des

Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auch mittelfristig deutlich über der

Obergrenze von 3% des BIP verharrt. "Ohne ein umfassendes

Konsolidierungspaket wird die Europäische Kommission Mitte Jänner

2025 dem ECOFIN die Eröffnung eines Verfahrens wegen eines

übermäßigen Defizits empfehlen", so Christoph Badelt, Präsident des

Fiskalrates. Als Folge der hohen Budgetdefizite steigt die

Schuldenquote kontinuierlich von 78,6% des BIP (2023) auf 85,0% des

BIP (2028) an.

Fiskalrat prognostiziert hohe Budgetdefizite und einen deutlichen

Anstieg der Schuldenquote

Die positiven Budgeteffekte der hohen Inflation der letzten Jahre

drehen sich ab 2024 ins Gegenteil. Die Ausgaben steigen v. a. für

Pensionen und Gehälter der öffentlich Bediensteten inflationsbedingt

stark an, während die Einnahmendynamik nachlässt. Zusätzlich belasten

wirtschaftspolitische Maßnahmen der Vergangenheit und die schlechte

wirtschaftliche Lage die öffentlichen Finanzen. Der Fiskalrat

prognostiziert für 2024 und 2025 hohe Budgetdefizite im Umfang von

3,9% bzw. 4,1% des BIP. Mittelfristig laufen weitere Krisenhilfen,

Konjunkturstützungen und Klimaschutzmaßnahmen aus, während

altersspezifische Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege sowie

Ausgaben im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und für die Anschaffung

militärischer Güter zunehmen. Dies führt gemeinsam mit der erwarteten

konjunkturellen Erholung bis 2028 zu einem leichten Rückgang des

Budgetdefizits auf 3,5% des BIP. Im Gegensatz zu den Vorjahren reicht

das nominelle BIP-Wachstum nicht aus, um den Anstieg der

Schuldenquote zu verhindern. Die Schuldenquote steigt bis 2028 auf

85,0% des BIP und liegt damit 14,0 Prozentpunkte über dem

Vorkrisenwert von 2019.

Einhaltung des neuen EU-Fiskalrahmens erfordert hohe,

strukturelle Konsolidierungsanstrengung in den Jahren 2025 bis 2028

Die vom Fiskalrat prognostizierten Werte für das Defizit und die

Schuldenquote sind weder ökonomisch noch EU-rechtlich akzeptabel. Die

Einhaltung der Fiskalregeln als gemeinsame unionsrechtliche

Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten ist wichtig, um die

langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten.

Allerdings sollen aus der Sicht des Fiskalrates flexible Elemente und

Verhandlungsspielräume der Fiskalregeln genutzt werden, um das große

Konsolidierungserfordernis möglichst konjunkturgerecht über den

Anpassungszeitraum zu verteilen. Möchte Österreich ein ÜD-Verfahren

verhindern, darf bereits im Jahr 2025 die Defizitobergrenze von 3%

des BIP nicht überschritten werden. Dies erfordert bis Mitte Jänner

2025 die Meldung eines geplanten Konsolidierungspakets für 2025 in

Höhe von zumindest 6,3 Mrd Euro an die Europäische Kommission. Nach

entsprechender Bewertung entscheidet die Europäische Kommission, ob

sie dem ECOFIN die Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gegen Österreich

empfehlen wird. Aus Sicht des Fiskalrates würde der notwendige

Konsolidierungsbedarf zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens bis Ende

2025 sogar 7,4 Mrd Euro betragen.

Ohne Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gelten in den Folgejahren die

Vorschriften der Schutzvorkehrung zur Schuldenrückführung als

schärfstes Kriterium. Damit steigt der jährliche

Konsolidierungsbedarf im Fall eines von der österreichischen

Regierung gewählten Anpassungszeitraums von 4 Jahren auf 15,8 Mrd

Euro im Jahr 2028 an. Bei einer Verlängerung des Anpassungszeitraums

auf 7 Jahre reduziert sich der Konsolidierungsbedarf auf 11,6 Mrd

Euro im Jahr 2031. Die Wahl des 7-jährigen Anpassungszeitraums setzt

jedoch zusätzliche öffentliche Investitionen und Reformen voraus, die

Kosten verursachen und damit den Konsolidierungsbedarf erhöhen. Die

genaue Auswahl an Investitionen und Reformen entscheidet über den

letztendlichen Konsolidierungsbedarf im Rahmen des 7-jährigen

Anpassungszeitraums.

Bei Eröffnung eines ÜD-Verfahrens errechnet der Fiskalrat bei

einem 4-jährigen Anpassungszeitraum für 2025 einen

Konsolidierungsbedarf von 3,1 Mrd Euro, der auf 8,9 Mrd Euro im Jahr

2028 anwächst. Bei Wahl eines 7-jährigen Anpassungszeitraums würde

der Konsolidierungsbedarf unter Berücksichtigung der nötigen

öffentlichen Investitionen und Reformen voraussichtlich nicht

zurückgehen.

Budgetkonsolidierung ohne Tabus erforderlich; negative BIP-

Effekte beachten

Der große Konsolidierungsbedarf erfordert ein weitreichendes

Maßnahmenbündel, das sich in der Praxis sowohl auf die Ausgaben- als

auch auf die Einnahmenseite beziehen wird. Dabei gilt es, die

Konsolidierungslast möglichst ausgewogen zwischen den

unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verteilen. Zur Festlegung

eines Maßnahmenbündels ist eine grundlegende Gesprächs- und

Kompromissbereitschaft bzw. ein Aufbrechen traditionell

festgefahrener Denkansätze Voraussetzung. Bei der Zusammenstellung

der Maßnahmen soll auf makroökonomische Rückkopplungseffekte Bedacht

genommen werden, um eine weitere Verschärfung der bereits

angespannten konjunkturellen Lage zu vermeiden.

Rasch wirksame Konsolidierungsmaßnahmen von Beginn an mit

Strukturreformen flankieren

Um einen möglichst fließenden Übergang der

Konsolidierungswirkungen sicherzustellen, müssen kurzfristig wirksame

Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit Strukturreformen umgesetzt

werden, die ihre Budgetwirkung erst in der mittleren Frist entfalten.

Dazu zählen die Erhöhung der Effizienz des Fiskalföderalismus in

Österreich auf Basis einer vorgelagerten Aufgabenreform, aber auch

Strukturreformen in den gebietskörperschaftsübergreifenden

Aufgabenbereichen (v. a. Bildung, Gesundheit, Pflege) zur Hebung von

Effizienzpotenzialen. Ferner zählen die weitere Anhebung des

effektiven Pensionsantrittsalters durch gezielte Maßnahmen zur

Verlängerung des Erwerbslebens, aber auch Maßnahmen zur stärkeren

Nutzung des Beschäftigungspotenzials dazu.

Spielräume für Zukunftsinvestitionen und Vorsorge für zukünftige

Krisen schaffen

Ein wichtiger Bestandteil der aktuellen und mittelfristigen

Fiskalpolitik muss sein, Budgetspielräume für Zukunftsinvestitionen

zu schaffen, Budgetrisiken zu minimieren und Vorsorge für

erforderliche Transformationsprozesse zu treffen. Dazu ist eine

entsprechend strategische und zwischen den gebietskörperschaftlichen

Ebenen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich, um insbesondere

Herausforderungen, wie z. B. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Österreichs, den Fachkräftemangel, den Zugang zu qualitativ

hochwertiger Bildung für alle Bevölkerungsgruppen und die

Effizienzsteigerung in den dynamischen Ausgabenbereichen des

Gesundheits- und Pflegewesens zu meistern.

Tiefgehende Evaluierung des Förderwesens zur Stärkung der

Effizienz und Erschließung von Einsparungspotenzialen

Eine Gesamtstrategie zum heimischen Förderwesen soll einerseits

die Minimierung von Zielkonflikten, Doppelgleisigkeiten und

Mitnahmeeffekten sowie andererseits die Erhöhung der Transparenz und

Treffsicherheit ins Zentrum der Reformbemühungen rücken. Dies

schließt eine verbesserte Koordination der fördernden Stellen, aber

auch eine systematische Durchforstung und Evaluierung aller

Förderungen hinsichtlich Zielsetzung und -erreichung, eingesetzter

Fördermittel und möglicher, alternativer, (kosten-)effizienterer

Politikmaßnahmen zur Zielerreichung ein.

Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter Fiskalrat

- Presseinformationen.

Rückfragehinweis:

Büro des Fiskalrates

Mag. Bernhard Grossmann

Telefon: +43-1-40420-7473

E-Mail: office@fiskalrat.at

Website: https://www.fiskalrat.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16539/aom

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OTS0047 2024-12-16/10:00

AXC0090 2024-12-16/10:06

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