, dpa-AFX

Zwangsräumungen nehmen zu

BERLIN (dpa-AFX) - Zehntausende Menschen mussten im vergangenen Jahr ihre Wohnung unter anderem wegen Mietschulden räumen. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Justizministerium auf eine Frage der Linken im Bundestag herausgab und die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Demnach gab es 2023 mehr als 30.200 Zwangsräumungen von Wohnungen und anderen Räumen - das ist eine Steigerung von mehr als 1.000 verglichen mit dem Vorjahr.

Mietschulden sind die häufigste Ursache für den Wohnungsverlust. Die Miet- und Wohnungsbauexpertin der Linken, Caren Lay, forderte daher einen besseren Kündigungsschutz und gedeckelte Mieten. "Immer mehr Menschen fallen dem Mietenwahnsinn zum Opfer, können die Mieten nicht mehr zahlen, werden gekündigt und zwangsgeräumt", sagte sie der dpa. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe versprochen, Mieterhöhungen stärker zu begrenzen. "Doch nichts ist passiert." Vom angekündigten sozialen Mietrecht sei nichts umgesetzt worden.

Die meisten Zwangsräumungen wurden den Angaben zufolge im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (8.998) vollstreckt, es folgen Bayern (2.774), Niedersachsen (2.501) und Sachsen (2.278). Einzig in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Schleswig-Holstein sanken die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht. 2022 hatte es bundesweit rund 29.000 Zwangsräumungen gegeben.

Die Linken kritisierten, Auslöser für Mietrückstände seien oft auch Verzögerungen der Ämter bei Sozialleistungen wie Wohngeld und Kosten der Unterkunft. So können schnell zwei Monatsmieten Zahlungsrückstand entstehen, was ein Kündigungsgrund sei./tam/DP/men

 ISIN  DE000A0HN5C6  LU0775917882  DE000LEG1110  DE000A1ML7J1

AXC0014 2024-12-15/11:55

Relevante Links: Deutsche Wohnen SE, Vonovia SE, LEG Immobilien SE, Grand City Properties S.A.

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.