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EQS-Adhoc: Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen (deutsch)

Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen

EQS-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Vereinbarung

Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester

Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen

14.12.2024 / 15:45 CET/CEST

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Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester

Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE

Berlin, 14. Dezember 2024 - Wie am 18. September 2024 angekündigt,

beabsichtigen die Vonovia SE ("Vonovia") und die Deutsche Wohnen SE

("Deutsche Wohnen") den Abschluss eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und

der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.

Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters

haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen - vorbehaltlich des

Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers - mit

Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den

außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia

je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia

und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden

Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der

Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22

brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und

Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle

Geschäftsjahr gezahlt werden wird.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit

der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23.

Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025

einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der

Deutsche Wohnen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen

Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

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AXC0025 2024-12-14/15:46

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