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EQS-Adhoc: Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR (deutsch)

Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR

EQS-Ad-hoc: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50

Mio. EUR

10.12.2024 / 18:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bilfinger beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR

Der Vorstand der Bilfinger SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute

ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Rückkauf soll spätestens am 31.

Januar 2025 beginnen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Im

Rahmen des Programms können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der

Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von

50 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Auf Basis des derzeitigen

Kursniveaus (Xetra-Schlusskurs vom 10. Dezember 2024) entspricht dies etwa

2,93 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung

vom 11. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 10. Mai

2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung

bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen mit

der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien

zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE

bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG

zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der

Bilfinger SE entfallen. Die Gesellschaft hält aus früheren

Aktienrückkaufprogrammen aktuell 86.849 eigene Aktien (ca. 0,23 % des

Grundkapitals).

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der

Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 zulässigen

Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Der Erwerb soll unter Inanspruchnahme der "Safe Harbour"-Ausnahme für

Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung

(EU) Nr. 596/2014) abgewickelt werden.

Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm

jederzeit einzustellen.

Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben

regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Website

informieren.

Kontakt:

Bilfinger SE · Investor Relations

Martina Burger · Telefon +49 621 459-3759 · martina.burger@bilfinger.com

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: Bilfinger SE

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Fax: +49 (0621) 459-23 66

E-Mail: ir@bilfinger.com

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AXC0232 2024-12-10/18:55

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