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EQS-Adhoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an (deutsch)

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an

EQS-Ad-hoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):

Übernahmeangebot

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches

Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

abgeschlossenen Investorenvereinbarung an

09.12.2024 / 09:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM oder die Gesellschaft) hat heute mit

ihrer Komplementärin, der CompuGroup Medical Management SE, ihrer

Mehrheitsaktionärin GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die Mehrheitsaktionärin),

der Kronen 2944 GmbH (künftig firmierend unter GT2 Beteiligungen und

Software GmbH, die GT2) sowie der beiden von CVC Capital Partners plc (CVC)

kontrollierten Gesellschaften SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig firmierend unter

Caesar BidCo GmbH, die Bieterin) und der SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig

firmierend unter Caesar HoldCo GmbH) eine Investorenvereinbarung über die

Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Partnerschaft mit der

Bieterin unterzeichnet (die Investorenvereinbarung).

Gemäß der Investorenvereinbarung gibt die Bieterin heute ihre Absicht

bekannt, ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der CGM zu einem

Preis von EUR 22,00 pro Aktie in bar (das Angebot) abzugeben. Dies

entspricht einer Prämie von rund 51% gegenüber dem volumengewichteten

Durchschnittskurs der CGM-Aktien der vergangenen drei Monate. Das Angebot

wird eine Mindestannahmequote von 17% vorsehen und insbesondere unter dem

Vorbehalt des Eintritts fusionskontrollrechtlicher und sonstiger

regulatorischer Freigaben stehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin

und der Aufsichtsrat der CGM haben sich in der Investorenvereinbarung

grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen,

unmittelbar nach dem Vollzug des Angebots ein mögliches Delisting von CGM zu

verfolgen. Ferner haben sich die Parteien der Investorenvereinbarung darauf

verständigt, eine effizientere Kapitalstruktur anzustreben. Zu diesem Zweck

haben sich verschiedene Banken dazu verpflichtet, im Falle des Vollzugs des

Übernahmeangebots Darlehen bereitzustellen.

Sowohl die Mehrheitsaktionärin, Herr Frank Gotthardt, als auch die GT2 sind

als nahestehende Unternehmen bzw. Personen der CGM im Sinne des § 111a Abs.

1 Satz 2 AktG anzusehen. Die Mehrheitsaktionärin hält zum gegenwärtigen

Zeitpunkt etwa 26,54% der Aktien der Gesellschaft und alle Anteile an der

GT2, während Herr Frank Gotthardt, Mehrheitsgesellschafter der

Mehrheitsaktionärin, selbst 6,83% der Aktien an der Gesellschaft hält. Der

Mehrheitsaktionärin und Herrn Frank Gotthardt werden die Mehrheit der

Stimmrechte an der CGM zugerechnet. Gleichzeitig ist die Mehrheitsaktionärin

alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der CGM.

Ferner haben am heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eine

Aktionärsvereinbarung abgeschlossen (die Aktionärsvereinbarung). Danach

begründet die Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt vorbehaltlich

des Vollzugs des Angebots eine strategische Partnerschaft mit der Bieterin.

Folglich werden die Mitglieder dieser Gesellschaftergruppe weiterhin im

bisherigen Umfang an der Gesellschaft investiert bleiben. Die Parteien haben

sich dazu verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des

Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- und Verlustabführungsvertrag

abzuschließen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der

Gesellschaft begrüßen das Angebot und werden die Angebotsunterlage nach

ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete

Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung gehen sie derzeit davon

aus, dass sie den Aktionären von CGM empfehlen werden, das Angebot

anzunehmen.

Neben den anderen Gremien der Gesellschaft und der persönlich haftenden

Gesellschafterin hat der Aufsichtsrat der CGM dem Abschluss der

Investorenvereinbarung zugestimmt.

Ende der Insiderinformation

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