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Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG

EQS-WpÜG: Elbe BidCo AG / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG

06.12.2024 / 07:59 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN

RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des

Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Elbe BidCo AG

Wiesenhüttenstraße 11

60329 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997

Zielgesellschaft:

ENCAVIS AG

Große Elbstraße 59

22767 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197

ISIN: DE0006095003 (WKN: 609500)

Die Elbe BidCo AG ("Bieterin"), eine von durch verschiedene

Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und

verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte

Holdinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der ENCAVIS AG

("Encavis")

im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot")

anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber

lautende Stückaktien von Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital

von EUR 1,00 je Aktie ("Encavis-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin

beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 je

Encavis-Aktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit Encavis-Aktien im Umfang

von ca. 87,73% des Grundkapitals von Encavis.

Die Bieterin hat mit Encavis am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung

abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass Encavis noch

vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der

Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse und der Hamburger Wertpapierbörse beantragt sowie alle

angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der

Encavis-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und

einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum

Delisting-Angebot werden im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht

und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Encavis-Aktien dar. Die

endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das

Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage

mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält

sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier

dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Anlegern und Inhabern von Encavis-Aktien wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot

zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,

da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für

das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen

englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen

Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet

unter www.elbe-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter

wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über

grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. Das

Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen

Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland

oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt

werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.

der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,

Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,

veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Encavis-Aktien können sich

nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen

Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der

in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den

jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein

Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen

unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale

Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in

einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in

der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht

untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt

über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche

Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von

Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,

insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der

Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer

außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern

diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden,

werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der

erworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten oder

vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit

dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten

von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf

Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter

Wertpapierbörse und Hamburger Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt

den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und

Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu

entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,

enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Encavis beziehenden

Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik

Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in

den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten

Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit

Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen

oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik

Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten

von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im

Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der

sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,

welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und

verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oder

Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis

seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung

bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im

Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland

durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika

werden darauf hingewiesen, dass die Encavis nicht an einer US-amerikanischen

Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des

US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der

US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit

der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre

aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen

als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da die Bieterin und die Encavis sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder

der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und

ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb

der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der

Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige

Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des

Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,

von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb

der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen

nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage

ändern werden.

Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024

Elbe BidCo AG

Ende der WpÜG-Mitteilung

06.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und

Hamburg, Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,

Stuttgart und Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2045333 06.12.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0006095003

AXC0038 2024-12-06/08:00

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