, dpa-AFX

Krankheiten schmälern Zuckerrüben-Erträge in Hessen und Rheinland-Pfalz

FRIEDRICHSDORF/OFFSTEIN (dpa-AFX) - Landwirte in Hessen und Rheinland-Pfalz fürchten die weitere Ausbreitung von zwei Krankheiten an Zuckerrüben und anderen Feldfrüchten. Ausgelöst werden die Krankheiten von Bakterien, die durch die sogenannte Schilf-Glasflügelzikade übertragen werden. Dadurch komme es teils zu massiven Ertragseinbußen, sagte Marie-Christin Mayer, Geschäftsführerin des Verbands Wetterauer Zuckerrübenanbauer und Referentin Ackerbau und Nutzpflanzen beim Hessischen Bauernverband, der Deutschen Presse-Agentur.

Für eine vollständige Bilanz der diesjährigen Ernte sei es noch zu früh, weil diese teils noch bis in den Januar hinein laufe, erklärte Mayer. Verarbeitet werden die Zuckerrüben an Standorten der Südzucker AG im nordhessischen Wabern und in Offstein in Rheinland-Pfalz.

Länderübergreifende Suche nach Lösungen

Landwirte aus beiden Bundesländern suchen gemeinsam und in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern nach Lösungen im Kampf gegen die Pflanzenkrankheiten und die Zikade. Betroffen sei bisher vor allem Südhessen, aber auch in Teilen von Rheinland-Pfalz, in Mittel- und in Nordhessen träten die Krankheiten auf, sagte Mayer. Übertragen werden die Bakterien, wenn die Schilf-Glasflügelzikaden an den Pflanzen saugen. Dabei nehmen sie die Bakterien auf oder bringen sie in das Leitgewebe der Pflanze ein. Die Ausbreitung der wärmeliebenden Insekten sei auch eine Folge des Klimawandels.

Bei den Krankheiten handelt es sich um das "Syndrome Basses Richesses", auf deutsch etwa "Syndrom der niedrigen Zuckergehalte". Hinzu kommt Stolbur, auch als Gummirübenkrankheit bezeichnet, die die eigentlich festen Rüben biegsam macht, zu Fäulnis und bei Kartoffeln auch zu schlechterer Lagerfähigkeit führt. Betroffen sind aber auch weitere Gemüsesorten wie Karotten, Rote Bete und Zwiebeln./csc/DP/zb

 ISIN  DE0007297004

AXC0132 2024-12-02/11:13

Relevante Links: Südzucker AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.