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EQS-News: Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG, erfolgreich: Annahmequote von rund 70% (deutsch)

Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG, erfolgreich: Annahmequote von rund 70%

EQS-News: ADNOC International Germany Holding AG / Schlagwort(e):

Übernahmeangebot

Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG,

erfolgreich: Annahmequote von rund 70%

02.12.2024 / 08:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Marktmitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH

TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE

GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG,

erfolgreich: Annahmequote von rund 70%

* ADNOC International, jetzt XRG, wird mit rund 70% zukünftig neuer

Mehrheitsaktionär der Covestro AG, vorbehaltlich ausstehender

behördlicher Freigaben.

* Weitere Annahmefrist beginnt am 3. Dezember 2024 und ermöglicht

Aktionären die Annahme des Angebots bis zum 16. Dezember 2024.

* Transaktion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der

Wachstumsstrategie von XRG (vormals ADNOC International).

Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland - 2. Dezember 2024: Die ADNOC

International Germany Holding AG (die "Bieterin"), eine hundertprozentige

indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International

Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe

"XRG"), gab heute bekannt, dass die in seinem freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an alle Aktionäre der Covestro AG

("Covestro" oder das "Unternehmen") festgelegte Mindestannahmeschwelle von

50% plus eine Aktie bis zum Ende der Annahmefrist am 27. November 2024 um

24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York)

überschritten wurde. Die Summe der während der Annahmefrist angedienten

Aktien und der von XRG erworbenen Aktien beläuft sich auf c. 69,94% aller

ausstehenden Aktien von Covestro.

Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot

noch während der weiteren Annahmefrist annehmen, welche bis zum 16. Dezember

2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New

York) läuft. Dies ist die letzte Frist, in der Covestro-Aktionäre noch von

dem Übernahmeangebot profitieren und dieses annehmen können. Die Bieterin

beabsichtigt, die finale Annahmequote nach Ablauf der zusätzlichen

Annahmefrist am 19. Dezember 2024 bekanntzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro haben in ihrer gemeinsamen

begründeten Stellungnahme, die am 7. November 2024 veröffentlicht wurde, den

Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Als neuer, zukünftiger Mehrheitsaktionär der Covestro AG ist XRG auf dem

Weg, eines der fünf größten Chemieunternehmen weltweit zu werden, und

markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in seiner internationalen

Wachstumsstrategie.

Der Vollzug des Übernahmeangebots bedarf weiterhin regulatorischer

Freigaben, einschließlich fusionskontrollrechtlicher Freigaben,

außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der

EU-Drittstaatensubventionsverordnung, die in der Angebotsunterlage (die

"Angebotsunterlage") festgelegt sind. XRG konzentriert sich nun voll auf die

Erfüllung dieser verbleibenden Bedingungen, wobei der Abschluss der

Transaktion für das zweite Halbjahr 2025 erwartet wird.

Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots hat der Vorstand von

Covestro zugestimmt, vorbehaltlich seiner gesellschaftlichen Pflichten, ein

Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls XRG

die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Die Bieterin hat sich

gegenüber Covestro verpflichtet, während der Laufzeit der

Investitionsvereinbarung, die am 31. Dezember 2028 endet, keinen

Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot (in

deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com

verfügbar.

Hinweise für die Redaktion

* XRG (vormals ADNOC International) hält Vermögenswerte und Investitionen

in verschiedenen Sektoren, die weltweit Energie, Chemikalien und

kohlenstoffarme Lösungen umfassen.

* XRG P.J.S.C. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu

Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. und hat ADNOC International

Limited im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ersetzt.

* XRG ist die Abkürzung für Exergie und bezeichnet die maximal nutzbare

Energie oder das Energiepotenzial.

Über XRG

XRG ist eine internationale Investmentgesellschaft für kohlenstoffarme

Energie und Chemikalien mit Sitz in Abu Dhabi. Als hundertprozentige

Tochtergesellschaft von ADNOC hat XRG einen Vermögenswert von über 80 Mrd.

USD, den sie bis 2035 verdoppeln möchte. Das Portfolio umfasst Beteiligungen

an branchenführenden Unternehmen, die die stark steigende weltweite

Nachfrage nach kohlenstoffarmer Energie und Chemikalien bedienen, welche

wesentliche Bausteine für Produkte sind, die eine zentrale Rolle im modernen

Leben spielen.

Weitere Informationen finden Sie untern www.XRG.ae.

Kontakt

Oliver Thompson

Vice President, Financial Communications

media@adnoc.ae

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die

endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage

mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Anlegern und Inhabern

von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle

sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da

sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird

nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von

Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,

Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder

erteilt. Anleger und Inhaber von Covestro-Aktien können sich nicht darauf

berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit

anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch

teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet

werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen

Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere Covestro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt

über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche

Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von

Amerika erfolgen und die anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts

eingehalten werden. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene

Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die

zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt

den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit

der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre

aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen

als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da die Bieterin und Covestro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder

der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und

ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb

der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der

Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige

Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des

Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,

von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb

der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen

nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage

ändern werden.

02.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADNOC International Germany Holding AG

Maximiliansplatz 17

80333 München

Deutschland

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2041693 02.12.2024 CET/CEST

AXC0063 2024-12-02/08:00

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