EQS-Adhoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet (deutsch)
AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz
AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
eröffnet
29.11.2024 / 18:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
eröffnet
Magdeburg, 29. November 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass
das zuständige Amtsgericht Magdeburg heute das Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung über das Vermögen der AOC Die Stadtentwickler GmbH eröffnet
hat. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel ist es, im Rahmen der
Eigenverwaltung eine Sanierungslösung für das Unternehmen zu finden. Zu
einer eventuellen Quote für die von der Gesellschaft begebenen Anleihe
können derzeit keine Aussagen getroffen werden.
Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
[1]anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
[2]https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe
1. mailto:anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
2. https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/
Wichtiger Hinweis:
Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der
Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem
anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem
Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen
nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I
DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine
Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE
STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der
luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du
Secteur Financier ("CSSF") am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts
einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter
www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist.
Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen
Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt
einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um
die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu
investieren, vollends zu verstehen.
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der
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werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie
in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert)
oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten
Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende
Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede
Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen
wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der
Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER
GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.
Ende der Insiderinformation
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Unternehmen: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
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Telefon: +49 (0)391 66 24 66 - 0
E-Mail: info@aoc-diestadtentwickler.com
Internet: www.aoc-diestadtentwickler.com
ISIN: DE000A3MQBD5
WKN: A3MQBD
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