EQS-News: STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt (deutsch)
STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt
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STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt
29.11.2024 / 12:32 CET/CEST
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Puchheim, 29. November 2024
STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt
Puchheim, 29. November 2024 - Die Hauptaktionärin der STEMMER IMAGING AG,
die Ventrifossa BidCo AG ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von
MiddleGround Capital kontrolliert wird, hat heute die Angebotsunterlage für
das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre
der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb der
ausstehenden Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten
werden, veröffentlicht. Zuvor hatte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet.
Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 27. Dezember 2024 um 24:00 Uhr
(MEZ). Beide Unternehmen hatten am 6. November 2024 eine
Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Bieterin hält derzeit rund 83,5 %
des Grundkapitals und der Stimmrechte an der STEMMER IMAGING.
Der Angebotspreis beträgt 48,00 Euro je Aktie und liegt über dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während
der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der
Bieterin zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 6. November 2024.
Ferner enthält der Angebotspreis des Delisting-Erwerbsangebots eine Prämie
von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli
2024, dem letzten von dem vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin
unbeeinflussten Handelstag der STEMMER IMAGING AG-Aktie.
Der Vorstand von STEMMER IMAGING AG hat sich im Rahmen der
Delisting-Vereinbarung - vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen -
verpflichtet, das Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher
STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse zu stellen. Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen
werden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG während der
Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem
Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.
Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel der STEMMER
IMAGING-Aktien im regulierten Markt eingestellt. Dies kann zu einer sehr
begrenzten Liquidität und Verfügbarkeit von Marktpreisen für die Aktien der
STEMMER IMAGING AG führen. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben daher die
Möglichkeit, ihre Aktien vor Beendigung der Börsennotierung im regulierten
Markt im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu verkaufen. Mit der
Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt werden zudem einige der
umfangreichen finanziellen Berichtspflichten und
Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von STEMMER IMAGING enden.
Das Delisting-Erwerbsangebot ist an keine Bedingungen geknüpft. Die
Beendigung der Zulassung der Aktien der STEMMER IMAGING zum Handel im
regulierten Markt wird voraussichtlich Ende Dezember 2024 wirksam werden.
Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind
zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot unter www.project-oculus.de
verfügbar.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder
Aufsichtsrat zu dem Delisting-Erwerbsangebot dar. Alleinverbindlich für das
Delisting-Erwerbsangebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Kontakt:
STEMMER IMAGING AG
Michael Bülter
CFO
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
Telefon +49 89 80902-196
ir@stemmer-imaging.com
www.stemmer-imaging.com
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