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EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE: LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von (deutsch)

LEG Immobilien SE: LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

LEG Immobilien SE: LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die Begebung

neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

28.11.2024 / 14:29 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die Begebung

neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 200 Mio.

bekannt

Düsseldorf, 28. November 2024 - LEG Immobilien SE ("LEG" oder die

"Gesellschaft")

gibt die erfolgreiche Platzierung (Aufstockung) von neuen, garantierten,

nicht nachrangigen und unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit einer

Laufzeit bis 2030, ISIN DE000A3L21D1, im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio.

(die "Neuen Schuldverschreibungen") bekannt.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die

"Emittentin"),

einer hundertprozentigen niederländischen Tochtergesellschaft von LEG,

begeben, von LEG garantiert und können in 1,75 Mio. neue Aktien und/oder

Stammaktien der Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was ungefähr

2,3 % des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden ausgeschlossen.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen (mit

Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der Emittentin

am 4. September 2024 im Volumen von EUR 500 Mio. begebenen

Wandelschuldverschreibungen (die "Bestehenden Schuldverschreibungen")

ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit

den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission (die

Neuen Schuldverschreibungen und die Bestehenden Schuldverschreibungen

zusammen die "Schuldverschreibungen").

Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 103,80664

% ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Emittentin am Valutatag der Neuen

Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen

Schuldverschreibungen für die Periode vom 4. September 2024 (einschließlich)

bis zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich).

Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen

ausschließlich institutionellen Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen

außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten.

Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 5. Dezember 2024 sein.

LEG beabsichtigt, die Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der

Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr an der Frankfurter

Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Um das Angebot zu ermöglichen, haben die Joint Global Coordinators für

Zwecke des Angebots der Neuen Schuldverschreibungen die 90-tägige

Lock-up-Periode aufgehoben, welche im Zusammenhang mit der Ausgabe der

Bestehenden Schuldverschreibungen durch die LEG im August 2024 vereinbart

wurde. Als Teil des Angebots haben sich die Emittentin und die Gesellschaft

gegenüber den Joint Global Coordinators zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode

verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen

der Joint Global Coordinators.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Neuen

Schuldverschreibungen zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten und für

allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Kontakt:

Frank Kopfinger, CFA

Head of Investor Relations & Strategy

Tel. +49 2 11 / 45 68 550

Mob. +49 1 72 / 173 9339

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Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

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und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in

irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

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Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)

Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht

gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder

zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer

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derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht

verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.

irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf

sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf

sie verlassen werden. Die Neuen Schuldverschreibungen, die in diesem

Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem

U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities

Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines

Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"

im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle

Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000

(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die

"Order")

sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende

Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)

fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).

Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht

verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem

Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur

Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen

getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in

dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

EU-Prospektverordnung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung

(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren

hinsichtlich der Neuen Schuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes

festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Neuen Schuldverschreibungen sind

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im

Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen

Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden

sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die

Neuen Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen

(nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs

berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür

verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen

Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder

Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete

Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle

Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in

Bezug auf ein Angebot der Neuen Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde

liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird

darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der

Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)

eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen

Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen

in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für

diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)

Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;

und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils

gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1

Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)

Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA

in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im

Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000

(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen

des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern

dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2

Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA

in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares

Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Neuen

Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger

im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Neuen

Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

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Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

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ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

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oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

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Die Joint Global Coordinators werden im Zusammenhang mit dem Angebot

ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie

betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot

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des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch

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Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint

Global Coordinators und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der

Neuen Schuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien

als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen

Schuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft

oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem

Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder

zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinators

und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen

(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern

abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Global Coordinators und mit

ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Neuen Schuldverschreibungen,

Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen

Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Global

Coordinators und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den

Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn,

sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Global Coordinators noch ihre jeweiligen Direktoren,

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28.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: LEG Immobilien SE

Flughafenstraße 99

40474 Düsseldorf

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Telefon: +49 (0) 211 / 4568 - 0

Fax: +49 (0) 211 / 4568 - 22 204

E-Mail: ir@leg-se.com

Internet: www.leg-se.com

ISIN: DE000LEG1110

WKN: LEG111

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

Stuttgart (Freiverkehr Plus), Tradegate Exchange

EQS News ID: 2040601

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2040601 28.11.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000LEG1110

AXC0160 2024-11-28/14:29

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