EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE: LEG plant, die ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2030 durch Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 200 Mio. aufzustocken (deutsch)
LEG Immobilien SE: LEG plant, die ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2030 durch Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 200 Mio. aufzustocken
EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e): Anleihe/Anleihe
LEG Immobilien SE: LEG plant, die ausstehende Wandelschuldverschreibungen
mit Laufzeit bis 2030 durch Begebung neuer Schuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 200 Mio. aufzustocken
28.11.2024 / 07:38 CET/CEST
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LEG plant, die ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit
bis 2030 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von weiteren EUR 200 Mio. aufzustocken
Düsseldorf, 28. November 2024 - Der Vorstand der LEG Immobilien SE ("LEG"
oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, ein Angebot (Aufstockung) neuer, garantierter, nicht
nachrangiger und unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer
Laufzeit bis 2030, ISIN DE000A3L21D1, im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio.
(die "Neuen Schuldverschreibungen") zu starten (das "Angebot").
Die Neuen Schuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die
"Emittentin"),
einer hundertprozentigen niederländischen Tochtergesellschaft von LEG,
begeben, von LEG garantiert und in neue Aktien und/oder bestehende
Stammaktien der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein. Die Bezugsrechte
der Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen (mit
Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der Emittentin
am 4. September 2024 im Volumen von EUR 500 Mio. begebenen
Wandelschuldverschreibungen (die "Bestehenden Schuldverschreibungen")
ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit
den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission (die
Neuen Schuldverschreibungen und die Bestehenden Schuldverschreibungen
zusammen die "Schuldverschreibungen").
Der finale Emissionspreis, welcher nicht niedriger als 100% des Nennbetrags
sein wird, wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens
bestimmt werden und wird vorrausichtlich im Laufe des heutigen Tages mit
einer weiteren Ad-Hoc Veröffenffentlichung bekanntgegeben.
Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen
ausschließlich institutionellen Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen
außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten.
Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 5. Dezember 2024 sein.
LEG beabsichtigt, die Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der
Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr an der Frankfurter
Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.
Um das Angebot zu ermöglichen, haben die Joint Global Coordinators für
Zwecke des Angebots der Neuen Schuldverschreibungen die 90-tägige
Lock-up-Periode aufgehoben, welche im Zusammenhang mit der Ausgabe der
Bestehenden Schuldverschreibungen durch die LEG im August 2024 vereinbart
worden war. Als Teil des Angebots haben sich die Emittentin und die
Gesellschaft gegenüber den Joint Global Coordinators zu einer 90-tägigen
Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und
Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Neuen
Schuldverschreibungen zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten und für
allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Kontakt:
Frank Kopfinger, CFA
Head of Investor Relations & Strategy
Tel. +49 2 11 / 45 68 550
Mob. +49 1 72 / 173 9339
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche
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veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten
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die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
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beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
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Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Neuen Schuldverschreibungen, die in diesem
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"
im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle
Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Order")
sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht
verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur
Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Neuen Schuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Neuen Schuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen
Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden
sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die
Neuen Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen
(nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs
berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür
verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen
Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Neuen Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen
in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im
Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern
dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Neuen
Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger
im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Neuen
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
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aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.
Die Joint Global Coordinators werden im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie
betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot
und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung
des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch
für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt
dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Global Coordinators und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Neuen Schuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen
Schuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft
oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem
Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder
zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinators
und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Global Coordinators und mit
ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Neuen Schuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Global
Coordinators und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den
Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn,
sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Global Coordinators noch ihre jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Emittentin, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
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28.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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