NÖ Landesrechnungshof prüfte Tarifgestaltung der EVN / Verbesserungen bei Kommunikation mit Haushaltskunden gefordert - Energieversorger wünscht sich mehr Klarheit vom Bund
Niederösterreichs Landesrechnungshof hat die "Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG" einer Prüfung unterzogen. Im dazugehörigen Bericht wird unter anderem auch die Verbesserung der Kommunikation mit Haushaltskunden gefordert. Der Energieversorger selbst wünscht sich von der Bundesregierung "gesetzliche Regelungen, die uns eine deutlich einfachere und kundenfreundlichere Kommunikation ermöglichen".
Die im Prüfauftrag platzierten Hinweise auf Verbesserungen betrafen das Beschaffungswesen und das Risikomanagementsystem der EVN Wärme GmbH, hier kam es bereits zu einer teilweisen Umsetzung. Umfasst war auch die Vornahme von systematischen Nachkalkulationen zu Strom-, Gas- und Fernwärmetarifen.
Betont wurde weiters, dass EVN AG und EVN Energievertrieb GmbH & Co KG "ihre schriftliche und mündliche Kommunikation über rechtliche, technische und wirtschaftliche Erfordernisse" - insbesondere mit Haushaltskunden - "durch leicht verständliche Ausführungen sowie durch geschultes Personal in den Servicestellen weiter verbessern" solle. "Die Kommunikation wäre zielgruppengenau zu gestalten und vorausschauend durchzuführen", hieß es seitens des Landesrechnungshofes.
Aus Sicht der EVN sind die maßgeblichen Änderungen von Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) sowie Gaswirtschaftsgesetz (GWG) aus 2023 betreffend verpflichtende Kundeninformationen "vollständig umgesetzt", wie dem Landesrechnungshof in einer Stellungnahme mitgeteilt wurde. Abseits von rechtlich verbindlichen Bestandteilen werde bei der Kundeninformation auf einfache Sprache und, wo möglich und sinnvoll, auf Piktogramme gesetzt.
Generell gibt es in diesem Zusammenhang seitens des Energieversorgers Wünsche an den Bund. "Wir erhoffen uns von der Regierung Klarheit, wie künftig die Preisgestaltung rechtssicher und im Interesse von Kundinnen und Kunden sowie der Lieferanten erfolgen kann. Das entspricht auch den Wünschen der Landeshauptleute-Konferenz", sagte EVN-Sprecher Stefan Zach zur APA.
"Viele Kundinnen und Kunden tun sich sehr schwer mit den vielen Informationen, die sie von ihrem Energieversorger bekommen. Das betrifft die Rechnungen, aber auch Tarifinformationen. Auch hier hoffen wir auf gesetzliche Regelungen, die uns eine deutlich einfachere und kundenfreundlichere Kommunikation ermöglichen."
ce/fel
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