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EQS-News: Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der Ausschüttung (deutsch)

Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der Ausschüttung

EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. / Schlagwort(e):

Anleihe/Insolvenz

Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der

Ausschüttung

05.11.2024 / 15:27 CET/CEST

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Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der

Ausschüttung

Genf, 05.11.2024 - Die One Square Advisory Services S.a.r.l. ("One Square")

in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der ALNO

AG der Anleihe EUR 45.000.000, 8,500% Inhaberschuldverschreibung 2013/18

(ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR) informiert, dass heute, wie im

Sachstandsbericht angekündigt, eine Abschlagszahlung des Insolvenzverwalters

in Höhe von 10 % der angemeldeten Forderung über das Clearstream-System an

Sie ausgeschüttet wurde. Dies bedeutet, dass der Zahlbetrag automatisch -

vergleichbar einer Dividendenzahlung - demjenigen

Wertpapierverrechnungskonto gutgeschrieben wird, in dessen Wertpapierdepot

die Anleihe zum Stichtag 30. September 2024 verbucht war.

Die Zahlstelle hat zum heutigen Tag (05.11.2024) die Ausschüttung über

Clearstream an die depotführenden Banken vorgenommen. Die Verbuchung auf den

Konten der Anleihegläubiger erfolgt erfahrungsgemäß in wenigen Tagen. Bei

Rückfragen wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre depotführende Bank.

Der Insolvenzverwalter teilte dem gemeinsamen Vertreter mit, dass die

Ausschüttung gleichmäßig-quotal auf das Anleihekapital und die bis zur

Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen erfolgt (nach Insolvenzeröffnung

aufgelaufenen Zinsen sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachrangig und werden

nicht bedient). Dies bedeute, dass Sie pro EUR 1.000,00 Anleihekapital eine

Ausschüttung in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Zinsen von EUR 3,24 erhalten,

insgesamt also EUR 103,24. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer

zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Auch wenn der Steueranteil also sehr gering ist, besteht ggf. die

Möglichkeit die auf den Zinsanteil entfallenden Steuern im Wege einer

steuerlichen Korrektur durch das Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Für

weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte

beachten Sie, dass One Square keine Rechts- oder Steuerberatung tätigt und

daher auch weiteren Anfragen dazu nicht beantworten kann.

Kontakt

One Square Advisory Services S.à.r.l.

- Team ALNO -

Genève | Suisse

F: +49 (89) 15 98 98 22

E: alno@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

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