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APA ots news: Aktueller Budgetausblick 2024 und 2025

Schnelleinschätzung des Büros des Fiskalrates

Wien (APA-ots) - Zwtl.: Starke Budgetkonsolidierung nötig: Budgetdefizite

2024 und

2025 bei 3,9% des BIP und 4,1% des BIP

- Einleitung eines Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits für

Österreich wahrscheinlich

- Hohe Budgetdefizite durch langfristig wirkende

wirtschaftspolitische Maßnahmen und anhaltende Rezession

- Anstieg der Ausgabenquote bis 2025 auf 55,2% des BIP kann von

Anstieg der Einnahmenquote auf 51,1% des BIP (höchster Wert seit 2001

) nicht kompensiert werden

- Schuldenquote steigt bis 2025 kontinuierlich auf 81,6% des BIP an

Das Büro des Fiskalrates erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein

gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 4,1% des

Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dies legt die Einleitung eines

Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit durch die Europäische

Kommission nahe. Die deutliche Verschlechterung des Budgetsaldos im

Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 wird dabei vorrangig durch den

Anstieg der Staatsausgaben, aber auch Mindereinnahmen aufgrund der

Rezession und Steuersenkungen z. B. im Rahmen der Ökosozialen

Steuerreform verursacht. Die hohen Budgetdefizite lassen die

Schuldenquote 2024 und 2025 auf 79,7 bzw. 81,6% des BIP ansteigen. [1

Einleitung eines ÜD-Verfahrens gegen Österreich erwartet

Das FISK-Büro geht davon aus, dass die Budgetdefizite markant - auch

mittel- bis langfristig - über der Obergrenze von 3% des BIP liegen

werden. [2] Eine ähnliche Einschätzung dieser Entwicklung durch die

Herbstprognose der Europäischen Kommission hätte die Einleitung eines

Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) zur Folge.

Inflation lässt Staatsausgaben verzögert ansteigen und erhöht

Defizit

Die hohe Inflation der letzten Jahre verursachte u. a. einen

deutlichen Anstieg der Sozialausgaben sowie der Löhne und Gehälter

der öffentlich Bediensteten. Die vollständige Budgetwirkung in diesen

Bereichen entfaltet sich erst zeitlich verzögert im Jahr 2024 und

hält, etwas abgeschwächt, auch 2025 an. Gleichzeitig schwächt sich

das inflationsbedingt hohe Einnahmenwachstum, aufgrund des Rückgangs

der Inflation ab 2024 [3] deutlich ab. Abseits des zeitlich

verzögerten Anstiegs der Staatausgaben ist das inflationsbedingte

Wachstum der Staatsausgaben höher als jenes der Staatseinnahmen. Dies

führt zu einer deutlichen und dauerhaften Verschlechterung des

Budgetsaldos. Einnahmenausfälle aufgrund der

Konjunkturverschlechterung [4] und Ausgabenerhöhungen aufgrund

höherer Arbeitslosigkeit und des Hochwasserereignisses 2024,

zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen (z. B. USt-Befreiung für PV-Anlagen)

und konjunkturstützende Maßnahmen (Wohnraum- und Bauoffensive), die

ohne Gegenfinanzierung verabschiedet wurden, belasten den

Staatshaushalt gegenüber dem Vorjahr zusätzlich.

Geschätzte Budgetbelastung durch das Hochwasser 2024 beträgt 1,1

Mrd Euro

Die Abschätzung der Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund

des Hochwassers 2024 basiert auf den Erfahrungen mit den

Hochwasserereignissen 2002. Es wird davon ausgegangen, dass die

budgetäre Belastung für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 550 Mio Euro

beträgt. Auf Grund der geringeren Anzahl an vom Hochwasserereignis

2024 betroffenen Regionen fallen die budgetären Kosten trotz höherer

Ersatzraten damit merklich geringer aus als im Jahr 2002. Die

Ausgestaltung der zugesicherten Umschichtung von EU-Transfers für die

Hochwasserhilfe dürfte nur in geringem Umfang zur Gegenfinanzierung

der entstehenden Staatsausgaben beitragen.

Großes Volumen an dauerhaft wirksamen, nicht gegenfinanzierten

Politikmaßnahmen verschlechtert strukturelle Budgetlage gegenüber

Vorkrisenjahren deutlich

Eine Reihe an Maßnahmen verschlechtert den Budgetsaldo gegenüber den

Vorkrisenjahren deutlich: Steuersenkungen (v. a. KöSt und Tarifreform

Einkommensteuer) und die Überkompensation der CO2-Steuer durch den

Klimabonus im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform, die lang

anhaltenden budgetären Belastungen durch die COVID-19-

Konjunkturstützungen (z. B. Investitionsprämie), dauerhaft wirksame

Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Hilfen (z. B. Coronabonus für

Pensionist:innen) und Teuerungs-Entlastungspakete (z. B. UV- und FLAF

-Beitragssenkung), Ausgabenerhöhungen im Zuge des neuen

Finanzausgleichs (z. B. Zukunftsfonds) und starke Erhöhungen der

Militärausgaben und Investitionen in die Schieneninfrastruktur.

Zusätzlich setzen demografisch bedingte strukturelle

Ausgabenerhöhungen für Pflege, Gesundheit und Pensionen verstärkt

ein. Die seit Anfang 2020 verabschiedeten wirtschaftspolitischen

Maßnahmen wurden ausschließlich ohne Gegenfinanzierung verabschiedet.

Die Ausgabenquote steigt bis zum Jahr 2025 gegenüber dem

Durchschnitt der Vorkrisenjahre 2015 bis 2019 von 50,0% auf 55,2% an,

obwohl ein Großteil der temporären Krisenhilfen bereits ausgelaufen

ist. Gleichzeitig steigt die Einnahmenquote bis 2025 von

durchschnittlich 49,6% in den Vorkrisenjahren auf 51,1% an. Dieser

Anstieg ist vor allem der starken Dynamik der Lohnquote

zuzuschreiben. Die umgesetzte automatische Indexierung der

Steuertarifstufen ("Abschaffung der kalten Progression") verhindert

einen stärkeren Anstieg der Einnahmenquote. In Summe steigt die

Ausgabenquote gegenüber den Vorkrisenjahren deutlich stärker als die

Einnahmenquote, die Budgetlage verschlechtert sich deutlich.

Schuldenquote liegt 2025 bereits mehr als 10 Prozentpunkte über

dem Vorkrisenniveau

Trotz der historisch gesehen weiterhin sehr niedrigen Zinsausgaben

2024 und 2025 (1,4% und 1,6% des BIP) steigt die Schuldenquote v. a.

aufgrund der hohen Primärdefizite 2024 und 2025 (2,5% und 2,6% des

BIP) weiter an. Mit 79,7% und 81,6% des BIP liegt die Schuldenquote

in den Jahren 2024 und 2025 klar über dem Maastricht-Referenzwert von

60% des BIP und der Schuldenquote vor der COVID-19-Pandemie (2019:

71,0% des BIP).

Neue EU-Fiskalregeln ergeben für 2025 Konsolidierungsbedarf von

mindestens 4,4 Mrd Euro

Zur Einhaltung des Nettoprimärausgabenpfads gemäß der neuen EU-

Fiskalregeln ergibt sich für Österreich bei Anwendung eines

vierjährigen Anpassungszeitraums, wie bisher geplant, auf Basis der

aktuellen Budgetschnellschätzung ein Konsolidierungsbedarf von 4,4

Mrd Euro im Jahr 2025. Hierbei handelt es sich um eine Untergrenze,

da der Anpassungsbedarf bei Anwendung der Schutzvorkehrung bezüglich

Staatsschulden eine zusätzliche deutliche Verschärfung nach sich

ziehen könnte. Ob diese Schutzklausel zur Anwendung kommt und welcher

Anpassungsbedarf sich daraus ergibt, hängt von Detailannahmen ab, die

im Rahmen einer Verhandlung zwischen Österreich und der Europäischen

Kommission zu klären sind. Die Resultate dieser Verhandlungen, die

politische Entscheidungen zu Zeitpunkt, Ausmaß und Auswahl nötiger

Konsolidierungsmaßnahmen einschließen, sind derzeit noch nicht

absehbar.

[1] Die Schnelleinschätzung basiert auf der aktuellen WIFO-

Konjunkturprognose vom 4.10.2024.

[2] Der konjunkturell bedingte Anteil am Budgetdefizit beträgt

0,8% bzw. 0,6% des BIP in den Jahren 2024 und 2025.

[3] Inflationsraten laut WIFO: 3,1% (2024) und 2,2% (2025).

[4] Reales BIP-Wachstum laut WIFO: -0,6% (2024) und +1,0% (2025).

Rückfragehinweis:

Büro des Fiskalrates

Mag. Bernhard Grossmann

Telefon: +43-1-40420-7473

E-Mail: office@fiskalrat.at

Website: https://www.fiskalrat.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16539/aom

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OTS0016 2024-11-05/08:21

AXC0083 2024-11-05/08:26

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