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EQS-News: VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin (deutsch)

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

EQS-News: VARTA AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen

Erörterungs- und Abstimmungstermin

31.10.2024 / 15:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum

gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen (Jagst)

ISIN DE000A0TGJ55 WKN A0TGJ5

Legal Entity Identifier (LEI): 529900E7KB95KOXBWP63

Öffentliche Restrukturierungssache der

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst),

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059

("Gesellschaft"),

beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG

über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan

am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),

im

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa,

Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.

Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart -

Restrukturierungsgericht - ("Gericht") am 21. Juli 2024 ein

Restrukturierungsvorhaben angezeigt.

Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführung

des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1

i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan

nebst Anlagen beigefügt.

Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschluss

erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der

Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird

bestimmt auf:

Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. Der

Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise

seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs.

4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgart

im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den

Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, §

85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.

Hinweise:

1.

Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des

Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den

Planbetroffenen über einen Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronisch

zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenen

auch die notwendigen Zugangsdaten.

Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie im

Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum

Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelle

Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einen

durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis über

den Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes

muss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.

2.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung

abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort

im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3.

Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden

Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu

gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Die

Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen

gegeben:

a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des

Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen

Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der

planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan

aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre

aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und

vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen,

der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- und

Abstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung von

Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft

zu machen.

Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungen

gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind

diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs-

und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die

Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz

des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter

deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der

Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November

2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. "Nachweisstichtag", beziehen.

Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs-

und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024,

12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorab

elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennoch

zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungstermin

mitzubringen.

Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden.

Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keine

Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es

sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die

Vollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin

glaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten

gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

5.

Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn

nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.

6.

Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in die

Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG über

den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- und

Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79

Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.

7.

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin

teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren Personalausweis oder Reisepass,

- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechende

schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter

Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar

jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung

eines vereidigten Übersetzers,

- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen

Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen

Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischen

Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eine

entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich

beglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw.

rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar

jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung

eines vereidigten Übersetzers und

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich die

entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich

beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis

der/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache

oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung am

Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.

8.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechts

im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur

Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen

Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen

Unterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen

Link auf der Website

https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, ob

sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sich

vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme

keine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.

9.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan

gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der

Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter

gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird

darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der

Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft

macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64

Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer

unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine

gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUG

nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan

bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen

Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen -

der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige

Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der

Beschwerdeführer

* dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

* gegen den Plan gestimmt hat und

* mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan

wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und

dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3

StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Kontakt:

Presse und Medien:

Dirk Schmitt

Pressesprecher (interim)

PR@varta-ag.com

Investoren:

Emanuel Sican

Head of Investor Relations

IR@varta-ag.com

31.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Unternehmen: VARTA AG

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ISIN: DE000A0TGJ55

WKN: A0TGJ5

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 ISIN  DE000A0TGJ55

AXC0210 2024-10-31/15:00

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