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Söder für gemeinsame Plattform von Öffentlich-Rechtlichen und Privaten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich für eine bundesweite gemeinsame Plattform von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien ausgesprochen. Das biete die Chance, sich gegenüber internationalen Anbietern aufzustellen, sagte der CSU-Politiker zum Auftakt des Kongresses Medientage München.

Immer wieder kommen Diskussionen über mögliche gemeinsame Plattformen von Medienhäusern auf. ARD und ZDF arbeiten zum Beispiel an einer gemeinsamen Technologie für ihre Mediatheken. Erst vor kurzem hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einem anderen Medientreffen frühere Bedenken des Bundeskartellamts zu gemeinsamen Plattformen kritisiert. Diese Projekte waren gescheitert.

Das Vorstandsmitglied von ProSiebenSat.1, Markus Breitenecker, sagte, er halte eine einzige Superplattform für alle Medienhäuser nicht für den richtigen Weg. Aber er könne sich Kooperationen vorstellen, bei denen Medienhäuser auch auf Plattformen von Konkurrenten ihre Inhalte gegenseitig verfügbar machen. Solche Ansätze gibt es schon bei einzelnen Angeboten bei Mediatheken.

Rundfunkbeitrag

Söder erneuerte zudem sein Nein zu einer Rundfunkbeitragserhöhung für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Erst solle es Reformen geben. Auf die Frage, wann eine Beitragserhöhung komme, sagte er: "Nicht jetzt." Wenn alle Maß halten müssten, dann könne das der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch.

Einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge soll der Beitrag zum Jahreswechsel um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Die Länder müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Den Beitrag zahlen Haushalte und Unternehmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser

- 2023 kamen rund neun Milliarden Euro zusammen.

Die Ministerpräsidenten treffen sich noch in dieser Woche in Leipzig, um über die Rundfunkreform und den Rundfunkbeitrag zu reden. Der Ausgang ist offen. Sagt auch nur ein Land nein, kann der Beitrag nicht steigen. Der Fall könnte am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen./mah/fd/rin/DP/jha

AXC0158 2024-10-23/12:39

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