EQS-Adhoc: aap Implantate AG: Barkapitalerhöhung und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung (deutsch)
aap Implantate AG: Barkapitalerhöhung und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
EQS-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
aap Implantate AG: Barkapitalerhöhung und beabsichtigte Sachkapitalerhöhung
22.10.2024 / 16:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Der Vorstand der aap Implantate AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
EUR 10.979.625,00 um EUR 1.097.962,00 auf EUR 12.077.587,00 durch Ausgabe
von 1.097.962 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ("Neue Aktien"), gegen
Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2024/I und
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen
("Barkapitalerhöhung").
Der Ausgabebetrag je Neuer Aktie beträgt EUR 2,03. Die Barkapitalerhöhung
entspricht rund 10 % des bestehenden Grundkapitals. Die Ausgabe der Neuen
Aktien erfolgt im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die
Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein.
Die Barkapitalerhöhung dient der benötigten Liquidität sowie der Stärkung
der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und sichert damit, ausgehend von
einem regulären Geschäftsverlauf, mittelfristig deren Finanzierung. Der
Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung wird sich auf rund EUR 2,2
Mio. belaufen.
Zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis beabsichtigt der Vorstand der
Gesellschaft ferner, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, unter weiterer
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2024/I, das Grundkapital der
Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen
Sacheinlagen um bis zu EUR 400.000,00 zu erhöhen (ca. 3,6 % des derzeit
bestehenden Grundkapitals). Gegenstand der Sacheinlage sollen der
Gesellschaft gewährte Aktionärsdarlehen im Nennbetrag von EUR 750.000,00
nebst aufgelaufener Zinsen sein, die gegen Gewährung von weiteren bis zu
400.000 Neuen Aktien in die Gesellschaft im Wege eines Debt-to-Equity Swaps
eingebracht werden sollen. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien entspricht
somit ebenfalls EUR 2,03. Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen bedarf einer Sacheinlagenprüfung durch einen gerichtlich
bestellten Sacheinlageprüfer.
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient der Stärkung der Bilanzstruktur
durch Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Wegfall der
Darlehensverpflichtungen und führt zu einer Reduzierung der mit der
Gewährung der Aktionärsdarlehen verbundenen Zinslast.
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aap Implantate AG; R. Di Girolamo; Vorsitzender des Vorstands / CEO;
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