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Metaller-KV - Einkommen steigen mit 1. November um 4,8 Prozent / Mindestlohn ab 1. November bei 2.518,43 Euro - Wettbewerbsklausel für personalintensive Betriebe - Lehrlinge bekommen um 5,4 Prozent mehr

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Das Verhandlungsergebnis im Detail
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Die rund 200.000 Beschäftigten der Metallindustrie erhalten ab 1. November um bis zu 4,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Das gaben am Freitag Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekannt, die Einigung dazu fand bereits bei den vorjährigen KV-Verhandlungen statt. Allerdings war die konkrete Erhöhung von der aktuellen rollierenden Inflation abhängig. Diese lag zwischen Oktober 2023 und September 2024 bei 3,8 Prozent.

Macht mit der bereits zusätzlich vereinbarten Erhöhung um ein Prozent unterm Strich ein Plus bei den IST-Löhnen von 4,8 Prozent. Die Lehrlingseinkommen werden mit Anfang November im Schnitt um rund 5,4 Prozent erhöht. Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 3,8 Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die 3. Schicht wird um 8,16 Prozent angehoben. Der neue Mindestlohn liegt bei 2.518,43 Euro, wie die Gewerkschaften PRO-GE und GPA sowie die Arbeitgeber der Metalltechnischen Industrie mitteilten. Die KV-Einigung gilt für alle sechs Fachverbände der Metallindustrie/Bergbau.

Auch heuer kommt wieder die Wettbewerbsklausel zu tragen, wodurch die Lohn- und Gehaltserhöhung für manche Beschäftigten geringer ausfallen können - wenn ihr Arbeitgeber in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation ist. Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Erhöhung um 0,75 Prozent bzw. um 1,5 Prozent verringert werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit oder durch eine Einmalzahlung erfolgt. Grundlage ist eine Formel, die den Personalaufwand im Verhältnis zur Wertschöpfung errechnet.

"Wir erleben gerade die längste Rezessionsphase seit 1946. Diese Härtefallklausel soll vor allem personalintensiven Betrieben helfen, Beschäftigung zu sichern", so die beiden Chefverhandler auf Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). Und sie betonten: "Der Kollektivvertragsabschluss ist ein kräftiges Zeichen für eine lösungsorientierte Sozialpartnerschaft."

Für Christian Knill, Obmann des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie, ist mit dem zweijährigen Abschluss ein großer Schritt gelungen, hervorzuheben sei auch dass personalintensive Betriebe durch die Wettbewerbsklausel "zumindest teilweise" entlastet würden. Bei der Wettbewerbsklausel erhöhten sich die IST-Löhne und -Gehälter um 3,3 Prozent bzw. 4,05 Prozent, rechnete er Freitagmittag in der Wirtschaftskammer vor.

Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie: "Ein kreativer Zugang, denn uns und den Gewerkschaften ist bewusst, dass die im europäischen Vergleich sehr hohen Abschlüsse der letzten Jahre unsere Betriebe und den Standort massiv belastet haben." Die Metalltechnische Industrie befinde sich seit dem dritten Quartal 2022 in der Rezession, jedes zweite Unternehmen erwartet heuer ein negatives Ergebnis, die Konjunkturaussichten blieben verhalten. "Die neu zu bildende Bundesregierung ist gefordert, Sofortmaßnahmen zu setzen, die den Unternehmen wieder Luft zum Atmen geben. Dazu zählen die rasche Senkung der Lohnnebenkosten, ein umfassender Bürokratieabbau sowie gezielte Investitionen in Bildung und eine nachhaltige Energieversorgung", so Knill.

(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 1438-24, Format 88 x 72 mm) stf/kre/an/kre

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