EQS-Adhoc: APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Investorenvereinbarung - Zentiva wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben (deutsch)
APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Investorenvereinbarung - Zentiva wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben
EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Investorenvereinbarung - Zentiva wird
ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben
16.10.2024 / 11:50 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014
APONTIS PHARMA und Zentiva schließen Investorenvereinbarung - Zentiva wird
ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot abgeben
Monheim am Rhein, 16. Oktober 2024. Die APONTIS PHARMA AG ("APONTIS PHARMA"
oder die "Gesellschaft", Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), die Zentiva
Pharma GmbH und die Zentiva AG (die "Bieterin"), die beide Unternehmen der
Zentiva-Gruppe ("Zentiva") sind, haben heute eine Investorenvereinbarung
unterzeichnet, die das Ziel hat, das zukünftige Wachstum von APONTIS PHARMA
durch Zentiva zu unterstützen. Die Bieterin wird ein freiwilliges
öffentliches Erwerbsangebot (das "Angebot") für alle außenstehenden Aktien
der APONTIS PHARMA (die "Aktien") zu einem Angebotspreis von EUR 10,00 je
Aktie in bar unterbreiten.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.zentiva-offer.com
veröffentlicht. Da die APONTIS PHARMA nicht im regulierten Markt gelistet
ist, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf das
Angebot keine Anwendung.
Der Vollzug des Angebots wird unter marktüblichen Vollzugsbedingungen stehen
wie z. B. der Erteilung regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird auch
eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller Aktien enthalten. Zentiva hat
bereits einen Anteil von ca. 37,5 % der Aktien durch Abschluss eines
Kaufvertrags mit der Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA gesichert.
Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA begrüßen und unterstützen das
Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage und unter
Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Die Mitglieder von Vorstand
und Aufsichtsrat beabsichtigen, sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien
anzudienen.
Gemäß der Investorenvereinbarung wird APONTIS PHARMA - vorbehaltlich aller
Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands - den Widerruf der Einbeziehung
der Aktien in den Freiverkehr an allen Börsen, an denen die Aktien gehandelt
werden, beantragen.
APONTIS PHARMA AG
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