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EQS-Adhoc: Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest (deutsch)

Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest

Basler Kantonalbank / Schlagwort(e): Sonstiges

Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten

vier Jahre fest

16.10.2024 / 07:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre

2025 bis 2028 beträgt jährlich 15,2 Mio. CHF. Dies hat der Regierungsrat des

Kantons Basel-Stadt festgelegt.

Der Kanton Basel-Stadt haftet für die Verbindlichkeiten der Basler

Kantonalbank (BKB). Das bedeutet, dass der Kanton bei einem allfälligen

Konkurs der Bank für die noch offenen Schulden aufkommen würde. Diese

Staatsgarantie ist im Gesetz über die Basler Kantonalbank festgehalten.

Für diese Absicherung bezahlt die BKB dem Kanton Basel-Stadt jährlich einen

Betrag. Dieser soll einerseits das Risiko des Kantons aufgrund der

Staatsgarantie und andererseits den Kostenvorteil der BKB berücksichtigen,

um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Beispielsweise kann sich die BKB

aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren.

Die Höhe dieser Abgeltung wird mit dem sogenannten «Kostenvorteilsmodell»

ermittelt. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die

BKB für die Jahre 2025 bis 2028 auf jährlich 15,2 Mio. CHF festgelegt.

Gegenüber der Periode 2021 bis 2024 steigt die jährliche Abgeltung der BKB

aufgrund der gewachsenen Bilanzsumme damit um 5,0 Mio. CHF.

Medienmitteilung (PDF)

Berechnung Abgeltung Staatsgarantie der BKB (PDF)

Für weitere Auskünfte

Katrin Gröflin

Basler Kantonalbank, CEO Office

Telefon 061 266 20 91

medien@bkb.ch

Ende der Adhoc-Mitteilung

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2009135 16.10.2024 CET/CEST

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AXC0043 2024-10-16/07:01

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