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EQS-Adhoc: The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum

The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Unternehmensanleihe 2021/2027

EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe

The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen

Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die

Unternehmensanleihe 2021/2027

15.10.2024 / 20:25 CET/CEST

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- The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen

Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die

Unternehmensanleihe 2021/2027-

Berlin, 15. Oktober 2024 - Die The Grounds Real Estate Development AG

("Gesellschaft" / ISIN: DE000A2GSVV5) hat die Gläubiger ihrer

Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) am 30.

September 2024 zur Abstimmung über den Verzicht auf weitere Zinsansprüche

aus der Anleihe aufgefordert. Der Verzicht ist eine der aufschiebenden

Bedingungen dafür, dass ein Investor, der zur H.I.G. Capital Gruppe gehört,

im Anschluss an die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19.

September 2024 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1, im Rahmen

der von derselben Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen

Kapitalerhöhung 40.000.000 Neue Aktien zeichnet.

Heute, kurz bevor der Abstimmungszeitraum für die Anleihegläubiger (16. bis

18. Oktober 2024) beginnt, haben sich die Gesellschaft und H.I.G. Capital

mit wesentlichen Anleihegläubigern auf einen modifizierten Vorschlag zum

Zinsverzicht für die Anleihe geeinigt: Für den Zeitraum vom 18. August 2024

(einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag am 18. Februar 2027

(ausschließlich) soll weiterhin auf periodische Zinszahlungen verzichtet

werden (zero coupon). Falls die Gesellschaft allerdings von der in den

Anleihebedingungen vorgesehenen Möglichkeit der Verschiebung des

Endfälligkeitstages auf den 18. Februar 2029 Gebrauch macht, beträgt der

Zinssatz für den Verlängerungszeitraum (18. Februar 2027 bis 17. Februar

2029) abweichend vom bisherigen Beschlussvorschlag wieder 6% p.a. auf den

Nennbetrag, wird allerdings nicht halbjährlich, sondern insgesamt

nachträglich am verschobenen Endfälligkeitstag (18. Februar 2029) zur

Zahlung fällig. Der geänderte Antrag wird heute im vollständigen Wortlaut

unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/anleihe/

veröffentlicht. Die Abstimmungsformulare werden so angepasst, dass dort auch

der Gegenantrag angekreuzt werden kann. Wird er angenommen, wird H.I.G.

Capital dies als Erfüllung der aufschiebenden Bedingung für die Zeichnung

der Kapitalerhöhung akzeptieren.

Der Zinsverzicht wird in jedem Fall erst und nur dann wirksam, wenn ein

Unternehmen der H.I.G Capital Gruppe mindestens 40.000.000 neue Aktien aus

der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024

beschlossenen Kapitalerhöhung zeichnet und die Durchführung der

Kapitalerhöhung bis zum 31. Januar 2025 im Handelsregister der Gesellschaft

eingetragen wird.

15. Oktober 2024

Der Vorstand

Kontakt:

The Grounds Real Estate Development AG

Jacopo Mingazzini

Vorstand

Sitz: Berlin

Geschäftsanschrift:

Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin

T. +49 (0) 30 20 21 68 - 66

- Ende der Ad hoc-Mitteilung -

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: The Grounds Real Estate Development AG

Charlottenstraße 79-80

10117 Berlin

Deutschland

Telefon: 030 2021 6866

Fax: 030 2021 6489

E-Mail: info@tgd.ag

Internet: www.thegroundsag.com

ISIN: DE000A2GSVV5, DE000A3H3FH2,

WKN: A2GSVV, A3H3FH,

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt),

Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2009073

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2009073 15.10.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A2GSVV5  DE000A3H3FH2

AXC0280 2024-10-15/20:26

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