EQS-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das Jahr 2007 (deutsch)
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das Jahr 2007
EQS-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das
Jahr 2007
01.10.2024 / 18:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Wie bereits mit den Veröffentlichungen von Insiderinformationen nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021, 17. November 2021,
6. April 2022 und 11. Mai 2022 mitgeteilt, erfolgt eine steuerliche Prüfung
von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007
bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen
die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und
Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw.
Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge
bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute die Auskunft erhalten, dass
das Finanzamt Düsseldorf-Mitte konkret beabsichtigt, bis Ende des Jahres
2024 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für den
Veranlagungszeitraum 2007 zu erlassen, welcher der
Kapitalertragsteueranrechnung aus bestimmten Geschäften der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft im genannten Veranlagungszeitraum die steuerliche
Anerkennung versagt. Aus Sicht der Gesellschaft steht nach dem gegenwärtigen
Kenntnisstand zu erwarten, dass das Finanzamt Düsseldorf-Mitte für den
Veranlagungszeitraum 2007 die Erstattung von angerechneter
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einschließlich Zinsen in einem
Gesamtbetrag von ca. EUR 11,7 Mio. geltend macht. Die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft hatte im Jahr 2021 in substanziellem Umfang
Rückstellungen gebildet und dies zum Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom
24. August 2021 gemacht. Die nunmehr in Aussicht gestellte Nachzahlung von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (einschließlich Zinsen) bezogen
auf den Veranlagungszeitraum 2007 übersteigt den als Rückstellung gebildeten
Betrag, so dass die gebildete Rückstellung (inkl. Zinsen) aufwandswirksam um
EUR 8,1 Mio. erhöht werden muss und dies damit zu einer Belastung des
Konzernjahresüberschusses in gleicher Höhe führt.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft beabsichtigt, zeitnah nach
Veröffentlichung dieser Pflichtmitteilung im Hinblick auf die zu erwartende
Zahlungsaufforderung für den Veranlagungszeitraum 2007 eine Akontozahlung zu
leisten, schon um der weiteren Entstehung von Zinsen auf die geltend
gemachten Beträge vorzubeugen. Die Zahlung wird die notwendige laufende
Liquidität der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für ihre geschäftlichen
Aktivitäten nicht wesentlich beeinträchtigen.
Unverzüglich nach Zugang des in Aussicht gestellten geänderten
Körperschaftsteuerbescheids für den Veranlagungszeitraum 2007 wird der
Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft dessen rechtliche und
tatsächliche Grundlagen prüfen und über die Einlegung eines Rechtsbehelfs
entscheiden.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft sieht im Übrigen mit Blick auf den
Verfahrensstatus und die steuerliche Einordnung der Angelegenheit von einer
weiteren inhaltlichen Kommentierung dieses Sachverhaltes ab.
Ende der Insiderinformation
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Unternehmen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
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