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EQS-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das Jahr 2007 (deutsch)

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das Jahr 2007

EQS-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Gewinnwarnung

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Erhöhung der Steuerrückstellung für das

Jahr 2007

01.10.2024 / 18:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Wie bereits mit den Veröffentlichungen von Insiderinformationen nach Artikel

17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021, 17. November 2021,

6. April 2022 und 11. Mai 2022 mitgeteilt, erfolgt eine steuerliche Prüfung

von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007

bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen

die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und

Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz

Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw.

Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge

bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute die Auskunft erhalten, dass

das Finanzamt Düsseldorf-Mitte konkret beabsichtigt, bis Ende des Jahres

2024 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für den

Veranlagungszeitraum 2007 zu erlassen, welcher der

Kapitalertragsteueranrechnung aus bestimmten Geschäften der Lang & Schwarz

Aktiengesellschaft im genannten Veranlagungszeitraum die steuerliche

Anerkennung versagt. Aus Sicht der Gesellschaft steht nach dem gegenwärtigen

Kenntnisstand zu erwarten, dass das Finanzamt Düsseldorf-Mitte für den

Veranlagungszeitraum 2007 die Erstattung von angerechneter

Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einschließlich Zinsen in einem

Gesamtbetrag von ca. EUR 11,7 Mio. geltend macht. Die Lang & Schwarz

Aktiengesellschaft hatte im Jahr 2021 in substanziellem Umfang

Rückstellungen gebildet und dies zum Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom

24. August 2021 gemacht. Die nunmehr in Aussicht gestellte Nachzahlung von

Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (einschließlich Zinsen) bezogen

auf den Veranlagungszeitraum 2007 übersteigt den als Rückstellung gebildeten

Betrag, so dass die gebildete Rückstellung (inkl. Zinsen) aufwandswirksam um

EUR 8,1 Mio. erhöht werden muss und dies damit zu einer Belastung des

Konzernjahresüberschusses in gleicher Höhe führt.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft beabsichtigt, zeitnah nach

Veröffentlichung dieser Pflichtmitteilung im Hinblick auf die zu erwartende

Zahlungsaufforderung für den Veranlagungszeitraum 2007 eine Akontozahlung zu

leisten, schon um der weiteren Entstehung von Zinsen auf die geltend

gemachten Beträge vorzubeugen. Die Zahlung wird die notwendige laufende

Liquidität der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für ihre geschäftlichen

Aktivitäten nicht wesentlich beeinträchtigen.

Unverzüglich nach Zugang des in Aussicht gestellten geänderten

Körperschaftsteuerbescheids für den Veranlagungszeitraum 2007 wird der

Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft dessen rechtliche und

tatsächliche Grundlagen prüfen und über die Einlegung eines Rechtsbehelfs

entscheiden.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft sieht im Übrigen mit Blick auf den

Verfahrensstatus und die steuerliche Einordnung der Angelegenheit von einer

weiteren inhaltlichen Kommentierung dieses Sachverhaltes ab.

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

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