EQS-News: Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt (deutsch)
Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt
EQS-News: Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie
festgelegt
01.10.2024 / 15:50 CET/CEST
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VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER
ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG
GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE
BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG
PRESSEMITTEILUNG Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf
22,50 Euro je Aktie festgelegt * Platzierung von insgesamt 26.650.795
Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA, was einem gesamten
Angebotsvolumen von insgesamt rund 600 Millionen Euro entspricht *
Platzierung von 8.888.889 neu ausgegebenen Aktien mit einem
Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro zum weiteren Abbau der
Schulden der Gesellschaft * Sekundärplatzierung von 14.285.716 Aktien
und 3.476.190 Mehrzuteilungsaktien aus dem Bestand von BC Partners *
Marktkapitalisierung von rund 4,5 Milliarden Euro; erwarteter
Streubesitz von rund 13,4 % (unter Annahme der vollständigen Ausübung
der Greenshoe-Option) * Nach dem Angebot werden die Holtzbrinck
Publishing Group indirekt rund 50,6 % und BC Partners indirekt rund 36,0
% der Aktien der Gesellschaft halten (unter Annahme der vollständigen
Ausübung der Greenshoe-Option) * Erster Handelstag für den 4. Oktober
2024 geplant Berlin, 01. Oktober 2024 Heute wurde der finale
Angebotspreis für die Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (die
"Gesellschaft" oder "Springer Nature"), einem weltweit führenden Verlag
für Forschung, Gesundheit und Bildung, in der oberen Hälfte der
Preisspanne auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt, was einer
Marktkapitalisierung von Springer Nature von rund 4,5 Milliarden Euro
entspricht. Insgesamt werden 26.650.795 Aktien bei Investoren platziert,
davon 8.888.889 neue Aktien (die "Neuen Aktien"), 14.285.716 bestehende
Aktien aus dem Bestand der von BC Partners beratenen Fonds ("BC
Partners") und weitere 3.476.190 bestehende Aktien werden aus dem
Bestand von BC Partners im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen platziert.
Die von der Holtzbrinck Publishing Group ("HPG") und BC Partners
kontrollierten Unternehmen werden auch nach dem Börsengang indirekte
Hauptaktionäre bleiben. Springer Nature wird durch den Verkauf der Neuen
Aktien einen Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro erzielen. Das
Gesamtvolumen des Angebots wird sich voraussichtlich auf rund 600
Millionen Euro belaufen (unter Annahme der vollständigen Ausübung der
Greenshoe-Option). Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature,
sagte: "Das von einer globalen Investorenbasis gezeigte Interesse an
unseren Aktien ist ein klares Vertrauensvotum für unser Unternehmen und
unsere Mission. Wir freuen uns darauf, unsere Wachstumsstrategie weiter
voranzutreiben und Lösungen für die dringenden Herausforderungen der
Welt zu beschleunigen." Nach Abschluss des Angebots (unter Annahme der
vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen) wird der Streubesitz
voraussichtlich rund 13,4 % betragen. Die beiden bestehenden Aktionäre
HPG und BC Partners werden rund 50,6 % bzw. rund 36,0 % der Aktien der
Gesellschaft halten. Privatanlegern, die bei Konsortialbanken Aktien
gezeichnet hatten, wurden ca. 1,6 % des gesamten Platzierungsvolumens
zugeteilt, was insgesamt 437.166 Aktien entspricht. Alle von
Privatanlegern bei den Konsortialbanken platzierten Orders wurden nach
folgendem Verteilungsschlüssel zugeteilt: Bis zu einer Menge von 100
Aktien erhielt jede Order eine vollständige Zuteilung.
Darüberhinausgehende Orders wurden mit ca. 25 % der
darüberhinausgehenden Aktien zugeteilt. Die von der
Börsensachverständigenkommission des Bundesministeriums der Finanzen
herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an
Privatanleger" wurden beachtet und die Zuteilung an Privatanleger im
Zusammenhang mit dem Angebot erfolgte für alle Konsortialbanken und ihre
angeschlossenen Institute nach den gleichen Kriterien. Die Aktien von
Springer Nature werden voraussichtlich am 4. Oktober 2024 in den Handel
im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
unter dem Tickersymbol SPG aufgenommen. Die deutsche
Wertpapierkennnummer (WKN) für die Aktien lautet SPG100 und die
internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000SPG1003. Die Abwicklung
und der Abschluss des Angebots sind für den 7. Oktober 2024 geplant.
Deutsche Bank, J.P. Morgan und Morgan Stanley fungieren als Joint Global
Coordinators. BNP PARIBAS, COMMERZBANK in Zusammenarbeit mit ODDO BHF,
Goldman Sachs Bank Europe SE und UniCredit wurden als Joint Bookrunners
und Crédit Agricole CIB und ING als Co-Bookrunners mandatiert. Weitere
Informationen zum Börsengang finden Sie auf der IPO-Website von Springer
Nature https://ir.springernature.com/. Über Springer Nature Springer
Nature öffnet Türen zu Entdeckungen für Wissenschaftlicher, Lehrende,
Mediziner und andere Experten. Jeden Tag erreichen unsere
Druckerzeugnisse, Bücher, Zeitschriften, Plattformen und
Technologielösungen Millionen Menschen weltweit. Seit über 180 Jahren
sind unsere Marken und Druckerzeugnisse eine vertrauenswürdige
Wissensquelle für diese Gemeinschaften, und heute sehen wir es mehr denn
je als unsere Verantwortung an, dafür zu Sorge zu tragen, dass
grundlegendes Wissen von unseren Gemeinschaften gefunden, überprüft,
verstanden und genutzt werden kann, um ihnen zu ermöglichen, ihre
Ergebnisse zu verbessern, Fortschritte zu erzielen und den zukünftigen
Generationen zu nutzen. Zu Springer Nature gehören renommierte Marken
wie Springer, Nature Portfolio, BMC, Palgrave Macmillan und Scientific
American. Weitere Informationen auf [1]springernature.com/de/group und
unter [2]@SpringerNature. Wichtige Informationen Diese Bekanntmachung
stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils
gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein Angebot
zum Kauf von Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (der
"Gesellschaft") dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, welcher
zusammen mit der entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung
kostenlos auf der Website der Gesellschaft unter
[3]https://ir.springernature.com/ zur Verfügung steht. Die Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der
Anlage in Aktien der Gesellschaft zu verstehen. Die Anlage in Aktien
birgt zahlreiche Risiken, welche im Abschnitt "1. Risk Factors" des
Wertpapierprospekts beschrieben sind, bis hin zum Totalverlust des
eingesetzten Kapitals. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Aktien der Gesellschaft dar.
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien
(die "Aktien") der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien,
Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches
Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die
Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in
keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum
sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der
Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Es wird kein
öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben. Die
Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act
registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen nicht in Australien,
Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von
Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder
Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben. In den Mitgliedsstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese
Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung
sind. Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an
Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU)
2017/1129 ) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act
2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die
(i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die
"Verordnung") fällt, (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii) Personen, denen eine
Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services
and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf
von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst
werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich
ausschließlich an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die
keine Relevanten Personen sind, als Handlungsoder Vertrauensgrundlage
verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die
sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Ausschließlich
für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen, die in nachstehenden
Vorschriften enthalten sind, wurde gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU
über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"),
(b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen
Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglicher, deliktsrechtlicher oder sonstiger Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien
(i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die
die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
(jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für
den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der
Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der
Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten
Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten
keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die
Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines
geeigneten Finanzoder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile
und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über
ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer
solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung
berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher
oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das
Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine
Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch
(b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in
die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige
Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür
verantwortlich, eine eigene Bewertung seines Zielmarktes in Bezug auf
die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Im
Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft ist J.P. Morgan
SE für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager") tätig und kann in dieser Eigenschaft
Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit
Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch, in der
geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der
Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser
Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der
Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4. Oktober 2024),
und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"), oder früher, wenn das Ende des
Stabilisierungszeitraums auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt.
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über
dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist
jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und
jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt
werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen
ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Tradegate Exchange,
Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange,
Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart,
Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden. Niemand der
Gesellschaft, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, J.P. Morgan SE, Morgan
Stanley Europe SE, BNP PARIBAS, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Goldman
Sachs Bank Europe SE, UniCredit Bank GmbH, Crédit Agricole Corporate and
Investment Bank und ING Bank N.V. (zusammen die "Banken", und zusammen
mit der Gesellschaft, die "Personen"), oder einer der jeweiligen
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden
Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen,
Gesellschafter oder Berater dieser Personen (die "Repräsentanten") wird
Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die
Bekanntmachung zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem
Empfänger dieser Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu
verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben
können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt
keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steueroder
sonstige Beratung dar. Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten
sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen
oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht
darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Gesellschaft oder einer
Bank autorisiert wurden. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete
Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an
der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen,
einschließlich der Begriffe "planen", "zielt darauf ab", "strebt an",
"setzt fort", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren
Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine
historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß
mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
oder auch nicht. Die Gesellschaft, die Banken und ihre jeweiligen
Repräsentanten lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, die in
dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer
Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Die
Banken handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der
Gesellschaft (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und BC
Partners (der "Veräußernde Aktionär") und niemanden sonst. Sie werden
keine anderen Personen in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden
betrachten und werden gegenüber niemandem außer der Gesellschaft und dem
Veräußernden Aktionär verantwortlich sein für die Gewährung des
Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder
jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die
hierin Bezug genommen wird. Im Zusammenhang mit dem Angebot können die
Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf
eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der Gesellschaft zeichnen oder
kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im
Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen,
verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung
handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser
veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den
Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren
so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede
Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die
Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf
eigene Rechnung handeln, umfassen. Darüber hinaus können bestimmte
Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Anlegern abschließen,
in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene
Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten
oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem
Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet
sind. Weder die Banken noch ihre jeweiligen Repräsentanten übernehmen,
ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder
geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit,
Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser
Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung
ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen,
unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form, und unabhängig von der Art der Übermittlung oder
Zur-Verfügung-Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf
irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder
ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness
oder Vollständigkeit verlassen. Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung
der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich
des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die "Zulassung")
kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine
Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen
Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der
Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden.
Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen
Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten
Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung
ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien
kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich
von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die
betreffende Person beraten lassen. 1.
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