EQS-Adhoc: Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss (deutsch)
Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
EQS-Ad-hoc: Softing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrechtsausschluss
25.09.2024 / 11:26 CET/CEST
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Softing AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrechtsausschluss
Haar bei München, 25. September 2024 - Der Vorstand der Softing AG hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 von
EUR 9.105.381,00 um EUR 820.500,00 auf EUR 9.925.881,00 durch Ausgabe von
820.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu
erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der
Satzung der Gesellschaft entsprechend §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden einem Investor zum Ausgabebetrag von
EUR 4,60 je Aktie zum Erwerb angeboten. Die Neuen Aktien sind ab dem 1.
Januar 2024 voll gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die
Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.
Die Neuen Aktien sollen zeitnah nach der Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Trier
Vorstandsvorsitzender
Ende der Insiderinformation
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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Softing AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Softing AG wurden
und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Softing AG noch ein anderer hierin
beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene
Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts
oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
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den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die
Softing AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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