EQS-Adhoc: Vonovia SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE (deutsch)
Vonovia SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Absichtserklärung
Vonovia SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
18.09.2024 / 18:31 CET/CEST
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Bochum, 18. September 2024
Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
Vonovia SE ("Vonovia") und Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") sind am
heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia
als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem
Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu
treffen.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden
Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer
Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia
gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung
gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und
jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen
in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen.
Vonovia geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen von Vonovia
und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche Zustimmung zu
diesem Vertrag gebeten werden.
Soweit in dieser Mittelung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte,
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia
SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren Soweit
in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia
SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren
zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der
Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen wiedergegebenen Absichten
und Einschätzungen nach Veröffentlichung ändert.
Kontakt:
Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de
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