Voestalpine zeigt zwei Ex-Geschäftsführer von deutscher Tochter an / Wegen der im Juni bekannt gewordenen Bilanzfälschungen - Untersuchungen nun abgeschlossen - CEO-Eibensteiner: Schaden im "niedrigen einstelligen Millionenbetrag"
--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Ausführlichere Stellungnahme der FMA im 3. Absatz. ---------------------------------------------------------------------
Die voestalpine hat nach den im Juni öffentlich bekannt gemachten Bilanzfälschungen bei einer deutschen Tochterfirma am Dienstag Strafanzeige gegen zwei frühere Geschäftsführer erstattet. Man habe die Untersuchungen zu den "ergebnisverbessernden Fehlbuchungen" nun abgeschlossen, der Schaden belaufe sich auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag, sagte Voestalpine-Vorstandschef Herbert Eibensteiner am Dienstagnachmittag vor Journalisten in Wien.
Die Malversationen bei einer deutschen Gesellschaft der Metal Forming Division waren erst im Juni im Geschäftsbericht der voestalpine bekannt gemacht und zunächst nicht aktiv kommuniziert worden. "Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Ad-hoc-Pflicht gesehen", erklärte Eibensteiner dazu und begründete das mit dem vergleichsweise geringen Umfang der Malversationen. "Dass das kommunikativ besser gemacht werden hätte können, da brauchen wir nicht darüber reden."
Von der Finanzmarktaufsicht (FMA) habe man ein Auskunftsersuchen bekommen und im Juli alle Fragen beantwortet, sagte Eibensteiner. Die FMA hat keine Verletzung der Ad-hoc-Pflicht festgestellt. Der Effekt der Fehlbuchungen sei gemessen am Gewinn und Eigenkapital nicht groß gewesen, teilte die FMA am Mittwoch zur Begründung mit. Der Aktienkurs habe nach Bekanntwerden der Fehlbuchungen nicht reagiert, und auch Analysten seien in ihren Berichten nicht auf die Fehlbuchungen eingegangen. "Ganz allgemein kann man allerdings sagen, dass Transparenz ein wichtiges Prinzip an den Kapitalmärkten ist", heißt es in der FMA-Mitteilung weiter. "Auch wenn keine zwingende Ad-hoc-Pflicht vorliegt, kann es im Einzelfall für Emittenten der richtige Schritt sein, Anleger:innen und die Öffentlichkeit über Sachverhalte zu informieren, die für sie von Interesse sein könnten."
Die voestalpine hatte bereits im Februar festgestellt, dass es bei einer deutschen Gesellschaft Fehlbuchungen gegeben habe und sofort Wirtschaftsprüfer und Anwälte mit Untersuchungen beauftragt, berichtete Eibensteiner. Da das Geschäftsjahr der voestalpine im März ende, habe man im Jahresabschluss noch alle bilanziellen Folgen rückwirkend korrigiert und in der Hauptversammlung im Detail über die Fehlbuchungen informiert.
Die inzwischen abgeschlossenen Untersuchungen hätten ergeben, dass es keine Mittelabflüsse gegeben habe, betonte der Voest-Chef. "Die Fehlbuchungen waren ein Einzelfall." Man habe alle Firmen mit einer ähnlichen Struktur überprüft und keine Auffälligkeiten gefunden. "Wir haben heute Strafanzeige gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der betroffenen Konzerngesellschaft eingereicht", sagte Eibensteiner am Dienstag. Den Namen des Unternehmens will die voestalpine nicht nennen, um aus rechtlichen Gründen Rückschlüsse auf die angezeigten Ex-Geschäftsführer zu erschweren. Auch über deren Motive wollte Eibensteiner nichts sagen. Ob sie wegen der geschönten Gewinne zu hohe Boni erhalten haben, "wird jetzt nachgerechnet".
Der durch die Fehlbuchungen ab dem Geschäftsjahr 2012/13 entstandene Schaden war in der Hauptversammlung Anfang Juli noch als "mittlerer einstelliger Millionenbetrag" eingeschätzt worden. "Das ist jetzt ein niedriger einstelliger Millionenbetrag, weil wir davon ausgehen, dass wir mehr Steuern zurückbekommen als wir ursprünglich angenommen hatten." Der Schaden ergebe sich im Wesentlichen durch die notwendigen Beraterkosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro.
Die zwei angezeigten Geschäftsführer waren bei ihren Aktivitäten auch von einem Buchhalter unterstützt worden, der aber zur Aufklärung beigetragen habe und nicht angezeigt werde, sagte Eibensteiner. Alle drei Personen seien nicht mehr im Unternehmen beschäftigt.
ivn/cgh
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