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Russische Zentralbank gegen Vorgaben der EZB an Tochterbanken aus EU / Russischer Regulator ordnet an, Anordnungen des europäischen Regulators bei Beschränkung von Fremdwährungsüberweisungen nicht zu befolgen

Die russische Zentralbank will nicht mehr zulassen, dass Töchter von EU-Banken in Russland Anweisungen der Europäischen Zentralbank (EZB) befolgen, die der nationalen Rechtsordnung widersprechen. Zentralbankchefin Elwira Nabiullina erklärte am Freitag insbesondere gegen die drastische Beschränkung von Fremdwährungsüberweisungen vorgehen zu wollen, die russische Töchter von EU-Banken auf EZB-Vorgabe eingeführt hatten. Angesprochen waren damit insbesondere RBI und UniCredit.

"Wir haben den Töchtern von europäischen Banken in Russland Anordnungen geschickt, die es verbieten, die Durchführung von Überweisungen in ausländischen Währungen abzulehnen oder für derartige Überweisungen technische Hindernisse auf Grundlagen einzuführen, die nicht dem russischen Gesetz entsprechen", sagte Nabiullina bei der Pressekonferenz zu einer Leitzinserhöhung in Moskau. Gleichzeitig werde diesen Banken untersagt, ihren Mutterkonzernen sowie anderen Strukturen im Ausland Kundeninformationen zur Erstellung von Whitelists zu übergeben, erläuterte sie und beklagte eine Diskriminierung russischer Kunden.

Laut veröffentlichten Informationen zu einer Ende Juni eingebrachten Klage von UniCredit gegen die Europäische Zentralbank vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte die EZB etwa von europäischen Tochterbanken in Russland konkret gefordert, Zahlungen in Euro, US-Dollar, chinesischem Yuan, britischem Pfund, kasachischem Tenge, Schweizer Franken und japanischem Yen zu verringern. Überweisungen sollten nur jenen Kunden erlaubt werden, die in einer Whitelist aufgeführt seien, hieß es.

Während UniCredit gegen diese Vorgabe unter anderem wegen "örtlichem und funktionalem Befugnismangel" der EZB vorgeht, verzichtete die ebenso betroffene RBI auf vergleichbare rechtliche Schritte. Raiffeisen Russland selbst hatte mit Verweis auf die EZB-Vorgabe Mitte August angekündigt, für Privatkunden aller Art ab September keine ausgehenden Überweisungen in Fremdwährungen mehr durchzuführen. Bei der Präsentation der Bilanz zum ersten Halbjahr 2024 war im Juli erklärt worden, dass große internationale Konzerne, die sich auf einer genehmigten Liste befänden, auch in Zukunft Überweisungen durchführen werden können.

Weitere Details zur Anordnung der Zentralbank Russland an europäische Tochterbanken wurden am Wochenende nicht bekannt. Unklar blieb auch, wie die betroffenen Banken und ihre Töchter mit einander widersprechenden Vorgaben von zwei Zentralbanken umgehen werden. Eine APA-Anfrage an die RBI vom Freitagabend blieb mit Verweis auf das Wochenende inhaltlich zunächst unbeantwortet.

Die Europäische Zentralbank scheint indes wenig über Konsequenzen ihrer regulatorischen Aktivitäten für Russland und somit auch über derartige Reaktionen russischer Behörden nachgedacht zu haben: In Beantwortung eines APA-Antrags nach den europäischen Informationsfreiheitsbestimmungen erklärte die zuständige EZB-Abteilung vergangene Woche, dass es in der Bank keine Dokumente gebe, die sich auf die Auswirkungen ihrer Vorgaben an europäische Banken mit russischen Töchtern auf die politische und wirtschaftliche Situation in Russland selbst beziehen würden.

hgh/fel

 ISIN  AT0000606306  IT0004781412
 WEB   http://www.rbinternational.com/
       https://www.unicreditgroup.eu
       https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.de.html
       http://curia.europa.eu/

Relevante Links: Raiffeisen Bank International AG, UniCredit S.p.A.

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