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Britisches Gericht kippt Pläne für neues Kohlebergwerk

LONDON (dpa-AFX) - Ein britisches Gericht hat den geplanten Bau eines neuen Kohlebergwerks in England gestoppt. Die Annahme, das geplante Bergwerk werde keine zusätzlichen Treibhausgase nach sich ziehen, sei rechtlich fehlerhaft, begründete der Richter die Entscheidung laut der britische Nachrichtenagentur PA.

Es wäre das erste neue Kohlebergwerk in Großbritannien seit drei Jahrzehnten geworden. Gegen den Richterspruch kann aber noch Berufung eingelegt werden.

Befürworter argumentierten mit der Schaffung von Jobs

Der Bau des Stollens in der Region Cumbria im Nordwesten Englands war von der früheren konservativen Regierung genehmigt worden. Umweltaktivisten hatten dagegen Klage eingereicht mit dem Argument, die langfristigen Klimafolgen des Verbrennens der Kohle seien nicht in Betracht gezogen worden.

Die neue sozialdemokratische Labour-Regierung hatte sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Das Unternehmen West Cumbria Mining (WCM ) führte den Rechtsstreit weiter. Deren Anwälte gaben an, die geplante Zeche werde weitgehend neutrale Auswirkungen auf den globalen Ausstoß von Treibhausgasen haben.

Befürworter argumentierten auch, mit dem Projekt nahe der Stadt Whitehaven entstünden Hunderte Jobs in der strukturschwachen Region. Gefördert werden sollte Kohle, die zur Stahlherstellung verwendet wird. Mindestens 80 Prozent sollen exportiert werden.

Langfristige Klimafolgen müssen berücksichtigt werden

Umweltschützer kritisierten hingegen, die Mine werde die britischen Klimaziele untergraben. Eine Aufrechnung mit dem potenziell höheren Ausstoß klimaschädlicher Gase durch die Förderung im Ausland und Import nach Großbritannien ließen sich nicht gelten.

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste, seit der britische Supreme Court im Juni entschieden hatte, dass bei der Genehmigung von Projekten zur Förderung fossiler Brennstoffe die langfristigen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden müssen. Das schließt das spätere Verbrennen der geförderten fossilen Brennstoffe mit ein./cmy/DP/ngu

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AXC0132 2024-09-13/13:07

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