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EQS-Adhoc: MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest (deutsch)

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

EQS-Ad-hoc: MEDION AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen

und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

12.09.2024 / 19:18 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen

und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine

indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr

förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der

Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die

Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem

Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der

Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende

Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des

Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany

Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je

Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die

Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich

ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt

von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der

Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG

ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der

für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst

werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG

Der Vorstand

Ende der Insiderinformation

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AXC0261 2024-09-12/19:18

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